Weiterbildung

Fachwirt/-in für Personenverkehr und Mobilität (Geprüfte/-r)

Der IHK-Weiterbildungsabschluss Fachwirte für Personenverkehr und Mobilität wurde im Zuge der sich wandelnden beruflichen Aufgaben und Anforderungen grundlegend neu erarbeitet. Die fachlichen Aufgaben der Fachwirte für Personenverkehr und Mobilität beinhalten die Fähigkeit eigenständig und verantwortlich die Leistungserstellung im Personenverkehr und Reiseverkehr zu planen und zu steuern. Dies umfasst den ÖPNV, Nah- und Fernverkehr per Bahn, Bus, Schiff, Flugzeug sowie Autoverleih, Carsharing und andere Mobilitätsangebote. Hierfür müssen marktgerechte und kundespezifische Dienstleistungen entwickelt und umgesetzt werden. Dazu gehört die Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität von Personenverkehrs- und Mobilitätsdienstleistungen. Hierbei sind auch Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Interessenten an diesem Fortbildungsabschluss, sollten unbedingt in dem Bereich Personenverkehr und Mobilität beruflich tätig sein. Auch ist dringend anzuraten, dass in Vorbereitung auf diese Prüfung ein Einblick in die administrativen Bereiche im Unternehmen erfolgt. Die Prüfungsfragen sind komplex gestellt und zu beantworten. Sie beziehen sich auf die in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Prüfung genannten Handlungsbereiche.
Bitte gehen Sie davon aus, dass zu jedem Prüfungstermin alle Handlungsbereiche ausgiebig und tiefgreifend abgefragt werden.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf oder einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf des Personen-oder Reiseverkehrs und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
  • Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
  • Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben. Dabei werden auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 237 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de

Zielgruppe

  • Verkehrsmeister,
  • Mitarbeiter aus den Bereichen Marketing und Vertrieb, Verkehrsplanung und -steuerung, Personal- und Fahrzeugdisposition, Betriebssteuerung
  • Gruppen- und Teamleiter
  • Techniker
  • Kaufleute für Verkehrsservice
  • Fachkräfte im Fahrbetrieb
  • Industriekaufleute
  • Kaufleute für Bürokommunikation/Büromanagement
  • Betriebs- und Personalorganisation

Gliederung und Durchführung der Prüfung

a) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
b) Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1. Konzipieren und Vermarkten von Mobilitätsdienstleistungen

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Mobilitätsangebote zu entwerfen, die Bedingungen für ihre Umsetzung zu ermitteln sowie Alternativen aufzuzeigen und zu bewerten. Dabei sollen insbesondere die technischen, rechtlichen, organisatorischen und betrieblichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, Erkenntnisse der Verkehrsplanung und Marktforschung genutzt, Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkte beurteilt und die Einbeziehung externer Partner berücksichtigt werden. Ferner soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Marktauftritt des Unternehmens mitzugestalten.

2. Leistungserstellung und Auftragsabwicklung im Personenverkehr

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, unter Beachtung der rechtlichen, organisatorischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Anforderungen den Ressourceneinsatz in der Personenbeförderung zu planen und zu steuern, Vorkehrungen für außergewöhnliche Ereignisse zu treffen, das Zusammenwirken der internen und externen Beteiligten zu koordinieren sowie Vorschriften für den grenzüberschreitenden Personenverkehr zu berücksichtigen. Ferner soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, an der Einrichtung und Pflege eines Controlling-Systems mitzuwirken, Informationen und Daten zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der Vertragserfüllung sowie zur Verbesserung der Leistungserstellung zu ermitteln und Maßnahmen abzuleiten.

3. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, zielorientiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern und Kunden zu kommunizieren und zu kooperieren, Methoden der Kommunikation und des Konfliktmanagements situationsgerecht einzusetzen und ethische Grundsätze zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll gezeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Projektgruppen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen sowie der Unternehmensziele geführt und motiviert werden können.

Der schriftliche Prüfungsteil

Er besteht aus betrieblichen Situationsbeschreibungen mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Situationsaufgaben. Je Aufgabe stehen zur Lösung ca. 300 Minuten zur Verfügung. Der schriftliche Prüfungsteil wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Die Lösung der Prüfungsaufgaben erfolgt in „konventioneller Form“. Das bedeutet, dass handschriftlich zu antworten ist.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Prüfungsabsolventen an zwei aufeinander folgenden Tagen fünf Zeitstunden ununterbrochen und konzentriert arbeiten müssen. Am Ende muss jeder Prüfer in der Lage sein, die handschriftlichen Lösungen lesen und verstehen zu können. Ist dies nicht der Fall, werden keine Punkte vergeben. Rechtschreibung und Interpunktion fließen nicht in die Wertung ein, haben aber dennoch einen gewissen Anteil am „Verstehen“ der gegebenen Antworten.
Somit ist es von Vorteil, diese Prüfungssituation zuvor für sich selbst zu simulieren.

Der mündliche Prüfungsteil

Voraussetzungen für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist das Bestehen der schriftlichen Prüfungsteile mit mindesten 50 von möglichen 100 Punkten.
Vorbereitend wird, bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung, vom Prüfungsabsolventen ein selbstformulierter Themenvorschlag mit einer Kurzbeschreibung der IHK überreicht. Dies geschieht mittels Formblatt der IHK Magdeburg. Der Themenvorschlag konzentriert sich auf zwei Handlungsbereiche gemäß §3 Abs. 2 der Verordnung. Wobei der Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ vom Verordnungsgeber als Pflichtbereich vorgeschrieben wird. Zusätzlich muss ein zweiter Handlungsbereich gewählt werden. Auf dem Formblatt der IHK Magdeburg ist der Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ schon als „gewählt“ markiert. Sie als Prüfungsabsolvent entscheiden sich mittels Kreuz für einen weiteren Handlungsbereich aus den nun verbleibenden fünf.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Themenwahl, dass beide Handlungsbereiche darin wieder zu finden sind. Wählen Sie bitte so, dass die zeitliche Vorgabe (10 Minuten Präsentation und 20 Minuten Fachgespräch) eingehalten werden können und Sie überzeugend, umfassend sowie abschließend präsentieren können. Dies ist Teil der Aufgabenstellung!
Ein Anspruch des mündlichen Prüfungsteils ist, dass nachgewiesen wird, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann. Die Prüfungsabsolventen sollen beweisen, dass sie eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfassen, darstellen, beurteilen und lösen können.
Von Vorteil ist es, wenn Sie einen dienstlichen Bezug bzw. einen betrieblichen Auftrag als Thema für die Präsentation wählen können.
Vermeiden Sie es, ein zu komplexes Thema zu wählen. Dies verleitet zum einen dazu, die Zeitvorgaben signifikant zu überschreiten, zum anderen oberflächlich zu argumentieren bzw. viel zu schnell zu sprechen.
Sollten Sie die zeitliche Vorgabe überschreiten, kann es durchaus bedeuten, dass Ihnen Punkte abgezogen werden, da Sie vielleicht inhaltlich nicht „zum Schluss“ gekommen sind.
Wenn Sie zu oberflächlich sind, hat der Prüfungsausschuss viel Potenzial um breitgefächert Nachfragen zu stellen.
„Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche!“
Hinweis: Sie bekommen keinerlei Rückmeldungen zur Güte Ihres Themas. Ihr Themenvorschlag wird vom Prüfungsausschuss wertfrei entgegengenommen. Eine anschließende Veränderung ist gemäß den Prüfungsregularien ausgeschlossen. Es ist eine gewollte Anforderung durch den Verordnungsgeber, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Prüfungsabsolventen liegt. In die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung fließen sowohl die Güte der Präsentation, als auch die Güte des gewählten Themas ein. Dies entspricht den Anforderungen der Verordnung hinsichtlich des Inhaltes und des fachlichen Niveaus. Durch die Wahlfreiheit der Themenausgestaltung, muss hier die Einschätzung erfolgen, in welchem Umfang den Anforderungen gerecht wurde. Es ist der Preis für die Themenfreiheit des Teilnehmers, dass die Leistung in Anbetracht der unbefristeten Vorbereitungsdauer anforderungsgerecht bewertet wird.

Welche Folgen hat es, wenn das Thema nicht rechtzeitig eingereicht wurde?

Wurde das Thema nicht fristgerecht eingereicht, ist somit auch die Prüfungsanforderung nicht erfüllt. Dies führt dazu, dass die mündliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann, da auch das Fachgespräch sich vor allem auf die Präsentation beziehen soll. Im Ergebnis ist die mündliche Prüfung nicht bestanden und muss zum Wiederholungstermin erneut abgelegt werden. Die bestandene schriftliche Prüfung wird hierbei (innerhalb der 2-Jahres-Frist) angerechnet. Der Teilnehmer wird von einer erneuten Ablegung der schriftlichen Prüfung befreit. Im Falle einer Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer das bereits früher eingereichte Thema erneut abgeben.

Welche Inhalte hat das Fachgespräch?

Die Präsentation und die gewählte betriebliche Situation sind Ausgangs- und Bezugspunkt des Fachgesprächs. Der Teilnehmer stellt zunächst die Ausgangssituation und die Problemstellung dar und leitet mit seiner Präsentation das Fachgespräch ein. Nach der vorgegebenen Dauer der Präsentation beginnt das Gespräch.
Im Fachgespräch soll, ausgehend von der Präsentation, die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten.
Die Verordnungen folgen strukturell und inhaltlich dem Gedanken der berufstypischen Handlung bzw. einer Orientierung am typischen Geschäftsprozess. Aufgaben und Fragen im Fachgespräch sollen deshalb einen Bezug zum beruflichen Tätigkeitsfeld aufweisen. Das Abfragen von Wissen bzw. von Kenntnissen ist nicht Bestandteil der Prüfung.

Bewertungskriterien

Bewertungskriterien Präsentation 

Eröffnung

  •  Vorstellen, Begrüßung
  •  Thema / konkretes Ziel genannt
  • Ablauf, Inhalt kurz vorgestellt

Präsentation – Hauptteil

  • Thema überzeugend und prägnant dargestellt
  • Analyse und Einordnung des betrieblichen Handlungsauftrages
  • Entwicklung und Strukturierung eines Lösungsweges
  • Präsentation – Zusammenfassung
  • Kernaussagen zusammengefasst
  • Wurde Ziel innerhalb des zeitlichen Rahmens erreicht?
  • Medieneinsatz / optischer Aufbau
  • Medien zum Thema und der Situation
  • angemessen gewählt
  • Handhabung
  • Lesbarkeit / Visualisierung angemessen
  • Stimme (Lautstärke, Stimmlage)
  • Artikulation (Ausdruck, Sprechtempo)
  • Körpersprache (Blickkontakt, offene Gestik, Mimik, Haltung)
  • Wurde Interesse erweckt?

Bewertungskriterien Fachgespräch

Fachwissen

Problemerfassung

  • Einbringung fachlicher Berufserfahrung
  • Praxisorientierte Anwendung
  • Argumentation und Begründung

Gesprächsführung

  • Zielstrebige Abwicklung der Aufgabenstellung
  • Behandlung von Einwänden
  • Rhetorik, z. B. Stimme,  Artikulation, Körpersprache
  • Situationsbezogene Verständigung/Aussagen
  • Kommunikationsverhalten aktiv/passiv

Wie setzt sich das Ergebnis der mündlichen Prüfung zusammen?

  • Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
  • Wie für die schriftliche Prüfung wird nur auf die mündliche Prüfung verwiesen, die sich in der Folge aus der Präsentation und dem Fachgespräch zusammensetzt.
  • Daraus ergibt sich, dass beide Leistungen insgesamt bestanden sein müssen.

Eidesstattliche Erklärung

Die Prüfungsabsolventen müssen versichern, dass die Präsentation selbständig angefertigt wurde und durch ihre Unterschrift bestätigen.