Weiterbildung

Bankfachwirt/-in (Geprüfte/-r)

Die Weiterbildung zum Bankfachwirt/zur Bankfachwirtin ist eine allgemein in der Kreditwirtschaft anerkannte erste Qualifikationsebene, die nicht kreditgruppenspezifisch ausgerichtet ist. Sie richtet sich an alle Weiterbildungsinteressierte, insbesondere die der Kreditwirtschaft.
Geprüfte Bankfachwirte besitzen die notwendigen Qualifikationen, die sie befähigen, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Sie sind in der Lage kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge zu bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln umzusetzen.
Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen weisen Geprüfte Bankfachwirte organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben auf.

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Bankkaufmann/-kauffrau" oder "Sparkassenkaufmann/-kauffrau" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
b) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
c) eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de

Inhalt der Prüfung

Die Prüfung wird in schriftlicher und mündlicher Form durchgeführt und erstreckt sich auf folgende Prüfungsfächer:

1. Grundlegende Qualifikationen:

  • Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
  • Betriebswirtschaft
  • Volkswirtschaft
  • Recht

2. Spezielle Qualifikationen:

In diesem Teil wählt der Prüfungsteilnehmer einen der Bereiche:
  • Privatkundengeschäft
  • Immobiliengeschäft
  • Firmenkundengeschäft
Nähere Informationen zu Prüfungsmodualitäten entnehmen Sie der Verordnung über die Prüfung Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin.