Finanzanlagenvermittler/-in
Finanzanlagenvermittler/-in
Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln möchte, muss seit dem 1. Januar 2013 die Erlaubnis nach § 34 f GewO beantragen.
Termine
Für diese Prüfung können Sie sich ausschließlich online anmelden.
Termine | Anmeldeschluss |
22.01.2025 | 11.12.2024 |
Die praktische Prüfung findet an einem gesonderten Tag statt.
Ab dem 01.01.2025 versenden wir ausschließlich nur noch elektronische Einladungen. Die Umstellung erfolgt um unsere Prozesse effizienter zu gestalten. Dazu benötigen wir ausschließlich die persönliche E-Mail-Adresse vom Teilnehmer.
Bitte nutzen Sie diese Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 129 KB), wenn die Kosten durch Dritte übernommen werden. Sie haben die Möglichkeit diese Kostenübernahmeerklärung direkt bei der Onlineanmeldung hochzuladen.
Für die Prüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau finden Sie hier das Beiblatt zum Thema Datenschutz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 278 KB).
Prüfungsinformationen
In den Merkblättern finden Sie erste Informationen zur Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenvermittler/Geprüfte Finanzanlagenvermittlerin".
Informationen zur Online Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB).
Hier finden Sie die Prüfungsordnung und die Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 209 KB).
Prüfungsvorbereitung
Was Finanzanlagenfachleute für die obligatorische Sachkundeprüfung wissen müssen, beschreibt ein neuer Rahmenplan, den die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) jetzt gemeinsam mit einer Expertengruppe entwickelt und veröffentlicht hat.
Vermittler von Finanzanlagen müssen neue Berufsregeln beachten. Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis werden mit Wirkung zum 1. Januar 2013 durch das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" erheblich verschärft.
Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen haben Gewerbetreibende künftig eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachzuweisen.
Für Letzteres müssen Finanzanlagenvermittler – soweit sie nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügen – eine Prüfung zum "Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK" / zur "Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK" erfolgreich ablegen. Das gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken.
Die Neuregelung soll helfen, ein klares Anforderungsprofil für den künftigen Vermittler und Berater zu etablieren. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
In der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sind zwar die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt; konkrete Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges gibt es jedoch nicht.
Der DIHK hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll.
Der Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 373 KB) dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen. Die didaktische Aufbereitung, zeitliche Abfolge und Verknüpfung der Lerninhalte obliegt den Bildungsträgern.