Sachkundeprüfung Bewachung

Sachkundeprüfung Bewachung nach § 34a der GewO

Prüfungsinformationen

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und – aus einem zweiten Termin – einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfungsteilnehmer. In der mündlichen Prüfung können bis zu drei Personen zusammen geprüft werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer zuvor den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat.
Hier erhalten Sie Informationen zur Online-Prüfung, (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB) sowie ein Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB) mit allgemeinen Informationen zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe den Rahmenstoffplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB) und die Bewachungsverordnung.

Termine

Termine und Anmeldefristen finden Sie bei der Online-Anmeldung.

Online-Anmeldung

Ab dem 01.01.2025 versenden wir ausschließlich nur noch elektronische Einladungen. Die Umstellung erfolgt um unsere Prozesse effizienter zu gestalten. Dazu benötigen wir ausschließlich die persönliche E-Mail-Adresse vom Teilnehmer.
Bitte nutzen Sie die Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 129 KB), wenn die Kosten durch Dritte übernommen werden und laden Sie diese und andere Nachweise direkt bei der Onlineanmeldung mit hoch.
Unter folgendem Link finden Sie im Bereich der Rechtsgrundlagen der Industrie- und Handelskammer Magdeburg den aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB).

Prüfungsvorbereitung

Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Einige Bildungseinrichtungen bieten Vorbereitungslehrgänge an. Unsere Handelskammer bereitet auf die Prüfung nicht vor und darf aus Neutralitätsgründen keine Bildungsträger empfehlen oder nennen.
Eine Anbieterliste finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System https://wis.ihk.de/
Nutzen Sie außerdem die Chance und loggen Sie sich zur Testprüfung ein. Die Prüfungssituation wird optimal simuliert, da selbst die Uhr im Hintergrund mitläuft.

Befreiung von der Sachkundeprüfung

Wer von der Sachkundeprüfung befreit ist, können Sie unter ”Befreiungsmöglichkeiten von der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe” einsehen.