Was muss der Azubi tun, wenn er aus Krankheitsgründen nicht an einer Prüfung teilnehmen kann?
Wird ein Prüfling vor der Prüfung krank, kann er von der Prüfung zurücktreten, vorausgesetzt, dass der Rücktritt rechtzeitig vor Beginn der Prüfung und durch schriftliche Erklärung erfolgt. Diese ist bei der IHK einzureichen. Der Nachweis muss durch ein ärztliches Attest geführt werden.
In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Der Prüfungsbewerber hat also noch uneingeschränkt die Möglichkeit, an der Prüfung teilzunehmen und eine eventuell nicht bestandene Prüfung zweimal zu wiederholen.