Was muss bei einem Ausbildungsvertrag beachtet werden?
Der Vertrag steht am Anfang des Berufsausbildungsverhältnisses. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt vor, den wesentlichen Inhalt des Vertrages zwischen Ausbildenden und Auszubildenden schriftlich niederzulegen.
Der Vertrag muss vom Ausbildungsbetrieb und vom Jugendlichen unterschrieben werden. Zusätzlich müssen beide gesetzlichen Vertreter unterschreiben, wenn der Jugendliche noch nicht 18 Jahre alt ist.
Eine ordnungsgemäße Betreuung der Berufsausbildung durch die IHK setzt die Eintragung aller Berufsausbildungsverhältnisse (BAV) voraus. Dies geschieht im „Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse“, welches die IHK nach dem Berufsbildungsgesetz als „zuständige Stelle“ führt. Der Ausbildungsvertrag muss zusammen mit dem Antrag auf Eintrag vor Beginn der Ausbildung bei der IHK Magdeburg eingereicht werden.
Detaillierte Informationen zum Berufsausbildungsvertrag finden Sie unter "Weitere Informationen" und hier den Download zum Antrag auf Eintrag und einen Berufsausbildungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 733 KB).
Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.magdeburg.ihk.de/servicemarken/ueber_uns/Impressum_neu/Datenschutz/1710476.
Neuer Ausbildungsvertrag ab 1. August 2024
Durch den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union gibt es Änderungen im Berufsbildungsgesetz. Diese Änderungen machten auch eine Anpassung des Musterausbildungsvertrages erforderlich.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung gefördert und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleistet wird.
Die Änderungen im Ausbildungsvertrag betreffen vorrangig § 6 Bestandteile der Vergütung. Diese können Sie in der Mustervorlage einsehen (gelbe Markierungen): Mustervertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 445 KB).
BAV online
Ab sofort bieten wir Ihnen mit „Berufsausbildungsvertrag online (BAV online)“ die Möglichkeit, den bundeseinheitlichen Ausbildungsvertrag in elektronischer Form auszufüllen, für sich zur Unterschrift auszudrucken und das Formular dann online bei der IHK einzureichen.