Während der Ausbildung ins Ausland? Ist das möglich?
Ja, das Berufsbildungsgesetz (§ 2 Abs. 3, § 76 Abs. 3 BBiG) schafft für Auszubildende die Möglichkeit bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland zu verbringen.
Der Auslandsaufenthalt gilt hierbei als integraler Bestandteil der Berufsausbildung, ohne dass es eines Anerkennungsverfahrens bedarf. Das Ausbildungsverhältnis wird in dieser Zeit nicht unterbrochen. Der Auslandsaufenthalt muss dem Ausbildungsziel dienen, was bedeutet, dass die im Ausland vermittelten Ausbildungsinhalte im Wesentlichen dem entsprechen, was in Deutschland vermittelt worden wäre.