Ausbildung

Fotomedienfachmann/-fachfrau

Branchen/Betriebe

Fotomedienleute arbeiten in Betrieben der Fotowirtschaft, insbesondere in Einzelhandelsunternehmen, in Fach- und Großlaboren, bei Fotografen, in der Industrie, in Bild-Agenturen und weiteren Dienstleistungsunternehmen.


Berufliche Fähigkeiten

Fotomedienfachleute
  • informieren und beraten kundenorientiert über foto- und videobezogene Produkte und Dienstleistungen sowie über die Gestaltung und Realisierung von Foto- und Videoaufnahmen,
  • verkaufen Produkte und Dienstleistungen,
  • erstellen fotografische Aufnahmen nach Vorgaben und eigenen Vorstellungen,
  • setzen Techniken zur Bildbearbeitung und Bildkorrektur ein,
  • stellen Bilddaten für die weitere Verwendung bereit,
  • nutzen verschiedene Bildausgabetechniken,
  • beobachten marktrelevante Entwicklungen der Fotobranche,
  • erschließen Kundenbedürfnisse,
  • führen Kundenschulungen durch,
  • führen Kalkulationen durch und wenden betriebliche Controllinginstrumente an,
  • wirken bei Planung und Durchführung von Vertrieb und Marketing mit,
  • planen und realisieren die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen,
  • arbeiten team- und prozessorientiert.


Ausbildungsschwerpunkte

Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Kundenorientierung und -beratung
  2. Kundenberatung
  3. Kundenkommunikation
  4. Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten
  5. Kundenschulung
  6. Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
  7. Marketing und Vertrieb
  8. Verkauf
  9. Sortimentsgestaltung und Präsentation von Waren und Dienstleistungen
  10. Markt- und Kundenbeziehungen
  11. Elektronischer Geschäftsverkehr, Informations- und Kommunikationssysteme
  12. Bildaufnahme
  13. Bildgestaltung
  14. Bilderstellung
  15. Bilddatenträger und Speicherprozesse
  16. Bildbearbeitung und Bildübertragung
  17. Bearbeitungs- und Übertragungstechniken
  18. Kalibrierung
  19. Medienintegration und -vernetzung
  20. Bildwiedergabe
  21. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  22. Kalkulation und Kennziffern
  23. Warenwirtschaft
  24. Qualitätssicherung
  25. Qualitätssichernde Maßnahmen
  26. Beschwerde und Reklamation 
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Der Ausbildungsbetrieb
  2. Stellung, Rechtsform und Struktur
  3. Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Personaleinsatz
  4. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  5. Umweltschutz
  6. Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation
  7. Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen
  8. Teamarbeit und Kooperation


Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.