Ausbildung
Fachpraktiker/-in im Lagerbereich
Fachpraktiker/-in im Lagerbereich ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen, geregelt nach § 66 Berufsbildungsgesetz für Personen im Sinne des § 2 SGB IX. Die 2-jährige Ausbildung wird in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben, bei Logistikdienstleistern oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung zum Fachpraktiker im Lagerbereich beziehungsweise zur Fachpraktikerin im Lagerbereich orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Fachlagerist/-in.
Branchen/Betriebe
Fachpraktiker/-innen im Lagerbereich kommen in Unternehmen der Lagerwirtschaft, des Handels und der Industrie oder in Speditions- und Logistikunternehmen zum Einsatz.
Berufliche Fähigkeiten
- Waren für den Versand zusammenstellen
- Waren weiterleiten
- Waren annehmen und prüfen
- Waren sortieren
- Waren fachgerecht lagern
- Transportmittel und Fördermittel bedienen
- Inventuren durchführen
Ausbildungsdauer
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Inkrafttreten: 25. Juni 2021
Die Ausbildungsinhalte finden Sie in der Ausbildungsregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 218 KB) und im Ausbildungsrahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 453 KB).
Ausbildungsschwerpunkte
Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Lagerbereich/zur Fachpraktikerin im Lagerbereich gliedert sich wie folgt:
Abschnitt A
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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