Ausbildung

Fachpraktiker/-in im Lagerbereich

Fachpraktiker/-in im Lagerbereich ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen, geregelt nach § 66 Berufsbildungsgesetz für Personen im Sinne des § 2 SGB IX. Die 2-jährige Ausbildung wird in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben, bei Logistikdienstleistern oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung zum Fachpraktiker im Lagerbereich beziehungsweise zur Fachpraktikerin im Lagerbereich orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Fachlagerist/-in.

Branchen/Betriebe

Fachpraktiker/-innen im Lagerbereich kommen in Unternehmen der Lagerwirtschaft, des Handels und der Industrie oder in Speditions- und Logistikunternehmen zum Einsatz.

Berufliche Fähigkeiten

  • Waren für den Versand zusammenstellen
  • Waren weiterleiten
  • Waren annehmen und prüfen
  • Waren sortieren
  • Waren fachgerecht lagern
  • Transportmittel und Fördermittel bedienen
  • Inventuren durchführen

Ausbildungsdauer

Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Inkrafttreten: 25. Juni 2021

Ausbildungsschwerpunkte

Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Lagerbereich/zur Fachpraktikerin im Lagerbereich gliedert sich wie folgt:
Abschnitt A
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  1. Der Ausbildungsbetrieb
    • Kenntnisse über den Ausbildungsbetrieb
    • Berufsausbildung, arbeits- und sozialrechtliche Regelungen
    • Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Abschnitt B
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  1. Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe
    • Annehmen, Auspacken und Prüfen von Waren
    • Auszeichnen, Sortieren und Lagern der Ware
  2. Bestandsaufnahme, Warenbestellung und Datenerfassung
    • Warenbestand erfassen und kontrollieren
    • Bestellwesen
    • Datenerfassung
  3. Verpackung und Auslieferung
    • Kommissionierung
    • Verpackung
  4. Handhabung und Pflege der Lagerhilfsmittel
    • Lagerhilfsmittel
    • Handhabung und Pflege
  5. Verkehrsträger
    • Verkehrsträger und Wirtschaftlichkeit
    • Versand