Beratungsangebot

Wie wird ein Unternehmen Ausbildungsbetrieb?

Sie haben sich entschieden, in Ihrem Betrieb auszubilden. Gehen Sie die Sache systematisch an. Ausbildung verlangt eine gründliche Planung. Wir zeigen Ihnen, welche Dinge Sie zu beachten haben, damit Sie schnell und reibungslos mit der Ausbildung beginnen können.
Bei allen Fragen hilft Ihnen die IHK Magdeburg auch im direkten Beratungsgespräch. Sprechen Sie unsere Ausbildungsberater an.
Checkliste für Unternehmen, die ausbilden wollen:

Ist Ihr Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet?

Eine qualifizierte Berufsausbildung stellt bestimmte Anforderungen an die Eignung des Ausbildungsbetriebs. Für die Eignung als Ausbildungsstätte ist vor allem die sachliche Ausstattung und personelle Besetzung eines Betriebs von Bedeutung:
  • Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein.
  • Für die Ausbildung muss qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Eine Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsbildung geeignet, wenn sie über alle Einrichtungen verfügt, die für die Berufsbildung benötigt werden. Dazu gehören je nach Ausbildungsberuf entsprechend ausgestattete Büroräume, Werkstätten, die üblichen Sozialräume. Eine Grundausstattung der benötigten Maschinen, Werkzeuge, Geräte, Wartungseinrichtungen ist unerlässlich. Je nach Wirtschaftszweig müssen Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- bzw. Arbeitsverfahren gewährleisten, dass die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten so vermittelt werden können, wie es in der Ausbildungsordnung vorgesehen ist.

Zur Eignung der Ausbildungsstätte gehört auch, dass die Zahl der Auszubildenden in angemessenem Verhältnis zur Zahl der betrieblichen Fachkräfte steht. Zu den Fachkräften zählen der Ausbildende, der bestellte Ausbilder und weitere Mitarbeiter, die selbst eine Ausbildung in der entsprechenden Fachrichtung genossen haben oder langjährige Berufserfahrung vorweisen. Als Faustregel gilt:
  • ein bis zwei Fachkräfte = ein Auszubildender,
  • drei bis fünf Fachkräfte = zwei Auszubildende,
  • sechs bis acht Fachkräfte = drei Auszubildende,
  • je drei weitere Fachkräfte = ein weiterer Auszubildender.
Eine Ausbildungsstätte, in der die in der Ausbildungsordnung geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten nicht im vollem Umfang vermittelt werden können, kann dennoch für die Ausbildung geeignet sein. Die fehlenden Ausbildungsinhalte können durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ergänzt werden. Das kann bei einer anderen Firma geschehen, durch einen Ausbildungsverbund mehrerer Firmen oder in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen. Eine solche Lösung kommt stets nur als ergänzende Maßnahme in Frage. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden, ausdrücklich im Berufsausbildungsvertrag vereinbart worden sind.
Die betriebliche Eignung zu überprüfen, ist Aufgabe der Ausbildungsberater der IHK. Nehmen Sie Kontakt auf - wir werden gemeinsam mit Ihnen den besten Weg zur Ausbildung finden.

Haben Sie geeignete Ausbilder*innen im Unternehmen?

Zwei Dinge gilt es vorab zu unterscheiden:
  • Ausbildender ist, wer Auszubildende einstellt. Es handelt sich also um den Vertragspartner des Auszubildenden. Ausbildender kann auch eine juristische Person sein, z.B. eine GmbH. Jeder Ausbildende muss persönlich geeignet sein. Im Fall einer juristischen Person gilt das natürlich für den Unternehmensvertreter, der den Auszubildenden einstellt.
  • Der Ausbildende kann selbst ausbilden oder in seinem Unternehmen einen verantwortlichen Ausbilder benennen, der die Ausbildung durchführt. Jeder Ausbilder muss nicht nur persönliche geeignet sein, sondern auch die fachliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Eignung besitzen.
Was heißt das im Einzelnen?

Die persönliche Eignung fehlt insbesondere dann, wenn jemand
  • wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder seine Ausführungsbestimmungen verstoßen hat oder
  • Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf. Verbote, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen, enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie betreffen vor allem Personen, die straffällig geworden sind.
Die fachliche Eignung setzt folgendes voraus:
Der Ausbilder hat
  • entweder eine Berufsausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen,
  • oder war eine angemessenen Zeit in seinem Beruf praktisch tätig und hat zusätzlich einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss bzw. eine sonstige anerkannte Prüfung in der entsprechenden Fachrichtung (z.B. Fortbildungsprüfung) bestanden.
Ausnahmen: Hat ein Ausbilder keine entsprechende Abschlussprüfung bestanden, so kann im begründeten Einzelfall die fachliche Eignung widerruflich zuerkannt werden. Über die Möglichkeiten informieren die Ausbildungsberater der IHK.
Zusätzlich muss der Ausbilder seine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen. Der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse wird durch eine Prüfung nach den Bestimmungen der Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) nachgewiesen. Verschiedene Lehrgangsträger bieten Vorbereitungslehrgänge an.
Die Eignung des Ausbilders ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Ausbildung. Die IHK prüft das Vorliegen dieser Voraussetzung anhand der Angaben und beigefügten Nachweise des Erfassungsbogens für Ausbilder/-innen, der bei erstmaliger Ausbildung, bei einem Ausbilderwechsel bzw. bei der Änderung personenbezogener Daten der IHK vorgelegt werden muss.

Welche Hilfen bei der Suche nach geeigneten Bewerbern kann ein Unternehmen in Anspruch nehmen?

Die IHK Magdeburg bietet Ausbildungsbetrieben eine zielgerichtete und kostenfreie Möglichkeit, ihr Ausbildungsplatzangebot anzuzeigen. In der

IHK-Lehrstellenbörse

können Unternehmen ihre Ausbildungsberufe und freie Lehrstellen eintragen. Die Lehrstellenbörse informiert über den Ausbildungsbeginn im Unternehmen, den gewünschten Schulabschluss und andere Bedingungen, die die Bewerber nach Möglichkeit erfüllen sollten. Für den Erstkontakt können betriebliche Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden. Zusätzlich können Unternehmen von der Lehrstellenbörse der IHK ein Link zur eigenen Homepage des Unternehmens schalten, damit sich die Bewerber noch besser über den Betrieb informieren können.
Hier kommen Sie zur IHK-Lehrstellenbörse...

Darüber hinaus stehen Unternehmen noch weitere Wege offen, geeignete Auszubildende für sich zu gewinnen.
  • Oft ergreifen Jugendliche selbst die Initiative: sie rufen an oder sprechen vor, um sich nach einem Ausbildungsplatz zu erkundigen. Eine solche Bewerbung lässt Eigeninitiative, Bemühen und Selbstständigkeit erkennen. Dies sind Eigenschaften, die für eine erfolgreiche Ausbildung wichtig sind. Wer eine solche Nachfrage aufgreifen will, sollte sich Bewerbungsunterlagen zuschicken lassen oder zu einem Vorstellungsgespräch einladen.
  • Häufig wählen Betriebe den Weg eines Zeitungsinserates, um einen Auszubildenden zu finden. Mehr und mehr Unternehmen veröffentlichen ihre Angebote auch auf Internet-Seiten. Jugendliche nutzen diesen Weg der Ausbildungsplatzsuche wie selbstverständlich. Wichtig ist in jedem Fall, dass das Angebot Angaben enthält über den Ausbildungsberuf, den Namen und eine kurze Beschreibung des Unternehmens, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners, Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns und Form der Bewerbung.
  • Manchmal bietet der Kontakt zu den Schulen in der Umgebung eine gute Möglichkeit, Schulabgänger auf das Unternehmen und sein Ausbildungsplatzangebot aufmerksam zu machen. Das gilt vor allem für weniger bekannte und gefragte Berufe. Funktionieren kann das aber nur, wenn ein Unternehmen einen engen persönlichen Kontakt zu Lehrern und Schulleitung aufbaut. Schließlich soll die Schule kein Ort für Werbefeldzüge sein.
  • Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Arbeitsagenturen. Die Berufsberater der Agenturen für Arbeit haben in der Regel zwei Jahre vor Schulabschluss Kontakt zu allen Schülerinnen und Schüler. In Veranstaltungen, Einzelberatungen und im Berufsinformationszentrum informieren die Agenturen für Arbeit Jugendliche über Berufe und Ausbildungsmöglichkeiten. Unternehmen, die der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsauftrag geben, können erwarten, dass die Berufsberatung eine Vorauswahl von Bewerbern vorschlägt, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Unternehmen zugeschnitten ist.
Die IHK Magdeburg bietet weiterhin den Ausbildungs- und Lehrstellenatlas an:
Wie kann ich einen Ausbildungsvertrag eintragen?
Antrag auf Eintragung

Wann endet ein Ausbildungsverhältnis?

Eine häufig gestellte Frage an die Ausbildungsberater lautet: Wann endet ein Berufsausbildungsverhältnis?
Nach dem Berufsbildungsgesetz endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung. Dies passiert in der Regel am letzten Prüfungstag.
Wenn der Auszubildende nicht in ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung übernommen werden soll, ist folglich in der Regel der Tag der bestandenen Abschlussprüfung der letzte Tag des Berufsausbildungsverhältnisses.
Muss ein Prüfling bei einer Wiederholungsprüfung nur noch die schriftliche Prüfung ablegen, so endet auch hier das Berufsausbildungsverhältnis mit der offiziellen Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung, nicht jedoch mit dem Onlinestellen der vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung im Internet.
Wichtiger Hinweis: Wird der Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung stillschweigend weiterbeschäftigt, so wird aufgrund “schlüssigen Handelns“ automatisch ein Festanstellungsverhältnis begründet.
Auszubildende können von ihren Betrieben die Verlängerung ihrer Ausbildungsverträge verlangen, wenn die Prüfungen während der Ausbildung begonnen wurden, die Ergebnisse bei vertraglich vereinbartem Ausbildungsende aber noch nicht vorliegen. Wenn die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erst nach Ausbildungsende erfolgen kann, haben Auszubildende deshalb die Wahl: Entweder verlangen sie, dass sich der Ausbildungsvertrag verlängert oder mit Zeitablauf endet.
Für weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden.