Einreihen von Waren in den Zolltarif
Veranstaltungsdetails
Jede Ware, die aus der EU exportiert oder in die EU eingeführt wird, muss in den Zolltarif eingereiht werden. Von der richtigen Einreihung (Tarifierung) hängen u.a. die Höhe der Zölle und Steuern, Präferenzbegünstigungen, Exportkontrollmaßnahmen sowie erforderliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen bis hin zu zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen ab. Eine falsche Einreihung von Waren in den Zolltarif zählt zu den häufigsten Fehlerquellen bei Betriebsprüfungen durch den Zoll und kann für Exporteur und Importeur erhebliche Konsequenzen haben. Anhand praktischer Beispiele erhalten die Teilnehmenden grundlegende Kenntnisse für den Umgang mit dem Zolltarif sowie mehr Sicherheit in der Einreihung von Waren und in der Anwendung des Elektronischen Zolltarifs (EZT-Online). Das Seminar wird ergänzt durch viele praktische Übungen mit dem elektronischen Zolltarif.
Seminarinhalte:
Einführung in den Zolltarif
- Aufbau und Inhalt des Zolltarifs
- Allgemeine Vorschriften AV1 bis AV6
- Anmerkungen und Erläuterungen zu Abschnitten und Kapiteln
- Ermittlung der richtigen Position und Codenummer
- Übungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Der Elektronische Zolltarif (EZT)
- Vorstellung der Internetplattform "EZT-online"
- Übungen zur Handhabung des elektronischen Zolltarifs
- Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif, Übungsfälle
Rechtliche Folgen der Einreihung
- Zollsätze, Anti-Dumpingzölle
- Verbote und Beschränkungen
- Haftungsrisiken bei falscher Einreihung in den Zolltarif
- Zolltarifauskünfte und verbindliche Zolltarifauskünfte