CSRD-konforme Wesentlichkeitsanalyse: Prozess, Umsetzung, Integration
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Im Geschäftsjahr 2025 müssen in Deutschland etwa 15.000 Unternehmen erstmals strukturiert und umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, ihre Ziele und Maßnahmen sowie über Auswirkungen und Chancen der Unternehmensaktivitäten berichten. Das fordert die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD).
Ein zentrales Element der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Jedes Unternehmen muss sich fragen, welchen Einfluss die eigene Tätigkeit auf Nachhaltigkeitsthemen hat und wie sich z. B. der Klimawandel, Veränderungen der Biodiversität oder die Verfügbarkeit von Wasser auf Standorte sowie das Geschäftsmodell des Unternehmens auswirken. Doch wie führt man eine Wesentlichkeitsanalyse durch, welche Vorgaben gibt es und wie bewertet man die Ergebnisse? Und wie fügt sich die Wesentlichkeitsbewertung in eine anschließende Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD-Berichtspflicht ein?
Stefan Henkelmann, Nachhaltigkeitsexperte bei CONSUST, zeigt, wie Sie die Anforderungen in der Praxis umsetzen können.