Wesentlichkeitsanalyse praktisch umsetzen: Das Fundament für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD
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Im Geschäftsjahr 2025 müssen viele Unternehmen in Europa erstmals strukturiert, einheitlich und umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, ihre Ziele und Maßnahmen sowie über Auswirkungen und Chancen der Unternehmensaktivitäten berichten. Das fordert die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Die direkt betroffenen, etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland müssen dabei auch die Wertschöpfungskette berücksichtigen. Dadurch müssen sich auch kleinere Unternehmen künftig stärker mit dem Thema Nachhaltigkeit befassen.
Ein zentrales Element der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Unternehmen müssen sich dabei fragen, welchen Einfluss die eigene unternehmerische Tätigkeit heute und in Zukunft auf Nachhaltigkeitsthemen hat oder wie sich zum Beispiel der Klimawandel, Veränderungen der Biodiversität und die Verfügbarkeit von Wasser auf die finanzielle Lage oder das Geschäftsmodell des Unternehmens auswirken. Wenn der Einfluss in der einen oder anderen Richtung wesentlich ist, müssen die Unternehmen umfassend zum Thema berichten.
Doch wie führt man eine Wesentlichkeitsanalyse durch, welche Vorgaben gibt es und wie bewertet man die Ergebnisse? Und wie fügt sich die Wesentlichkeitsbewertung in eine anschließende softwaregestützte Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und EU-Taxonomie ein? Diese Frage stellen sich aktuell viele Unternehmen.
Die Referenten Stefan Henkelmann, CONSUST Consulting und Christian Hagemeier, Böllhoff Gruppe, zeigen, wie man die Anforderungen in der Praxis umsetzen kann.
Die Veranstaltung wird gemeinsam von der IHK Lippe zu Detmold und der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld durchgeführt.