Wirtschaftsfreundliche, zukunftsfähige Verwaltung
Wirtschaftsfreundliche, zukunftsfähige Verwaltung
Unternehmensfreundliche Standortbedingungen hängen auch vom Verständnis der Verwaltungen für unternehmerisches Handeln ab. Die lippische Wirtschaft benötigt eine engagierte Kreis- und Kommunalverwaltung, die mit hoher Verbindlichkeit lösungsorientiert, transparent und wirtschaftsfreundlich arbeitet.
WAS MUSS GETAN WERDEN?! WORAUF KOMMT ES AN?
#Schlanke Verfahren, nachvollziehbare Entscheidungen!
Kreis und Kommunen sollen schlanke, transparente nachvollziehbare Verfahrenswege anbieten. Insbesondere sollen bei den Verwaltungsabläufen, die mit einer eigenen Entscheidungshoheit ausgestattet sind, auch die möglichen Ermessens- und Gestaltungsspielräume genutzt werden. Dennoch muss eine einheitliche Rechtsauslegung aller lippischen Kommunen gewährleistet sein. Der regelmäßige Austausch der Kommunen untereinander sowie mit der Wirtschaft ist hierfür unablässig.
#Kompetentes Personal, digitale Verwaltungsprozesse!
Für die Beschleunigung und die zuverlässige Bearbeitung von Antragsverfahren ist zum einen ausreichend und gut qualifiziertes Personal notwendig und zum anderen auch ein modernes und digitalisiertes Backup. Mit der Digitalisierung bietet sich den öffentlichen Behörden die Chance, der Wirtschaft Transparenz und Teilhabe in einer neuen Qualität anzubieten. Ausdrücklich sollten insbesondere die Bereiche der Planung und Entwicklung personell und digital besser ausgestattet werden.
#Klare Aufgaben für die Wirtschaftsförderung!
Aus Sicht der Unternehmen sind die Zuständigkeiten lokaler Wirtschaftsförderungen nicht deutlich genug definiert und kommuniziert. Die Wirtschaft wünscht sich einen zentralen und kompetenten Ansprechpartner, mit klar definierten Aufgaben und Befugnissen in den Kommunen. Die Wirtschaftsförderungen sollen dabei vor allem die Unternehmen bei konkreten Projekten unterstützen, in Verwaltungsverfahren begleiten und einen regelmäßigen Austausch der Wirtschaft mit der Verwaltung organisieren. Sie sollen keine Parallelstrukturen zu bereits bestehenden, funktionierenden Einrichtungen aufbauen.
#Gewerbesteuer und Grundsteuer im Blick!
Die Corona-Pandemie wird zu einem erheblichen Rückgang der kommunalen Einnahmen aus der Gewerbesteuer führen. Die Kommunen sollten nicht die Einnahmerückgänge durch Hebesatzerhöhungen kompensieren. Die Hebesätze für die Gewerbesteuer sind in den lippischen Kommunen schon jetzt meist höher als im angrenzenden ostwestfälischen Umland und sehr viel höher als in den niedersächsischen Nachbargemeinden. Von Bund und Land sind bereits Steuererleichterungen umgesetzt worden. Steuererhöhungen auf kommunaler Ebene würden zur Negation dieser Erleichterungen oder gar zu zusätzlichen Belastungen führen. Sie müssen unterbleiben.
Die Bundesregierung hat den kommunalen Solidarpakt 2020 initiiert. Danach sollen Bund und Länder die krisenbedingten Ausfälle bei den Gewerbesteuereinahmen kompensieren. Daher sollten die Städte und Gemeinden prüfen, inwieweit ihnen daraus sogar Spielräume für Hebesatz-Senkungen entstehen.
Das reformierte Grundsteuerrecht gesteht den Ländern eigene Lösungen zu. Einige Länder wollen daher ein eigenes Grundsteuerkonzept umsetzen und in NRW ist der politische Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen. Die lippische Kommunalpolitik muss ihren Einfluss beim Land geltend machen für eine sowohl für die Grundstücksnutzer wie auch für die Verwaltungen bürokratiearme und leicht umsetzbare Landesregelung. Die Kommunen dürfen die Reform auf keinen Fall zu einer strukturellen Erhöhung ihrer laufenden Einnahmen aus der Grundsteuer nutzen. Hierzu bedarf es eines klaren Statements der Kommunalpolitik.