Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Unter dem Dach der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) haben sich die 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) zusammengeschlossen.
Das gemeinsame Ziel: Beste Bedingungen für erfolgreiches Wirtschaften.
Auf Bundes- und Europaebene setzt sich die DIHK für die Interessen der gesamten gewerblichen Wirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit ein.
Denn mehrere Millionen Unternehmen aus Handel, Industrie und Dienstleistung sind gesetzliche Mitglieder einer IHK – vom Kiosk-Besitzer bis zum Dax-Konzern. So sind DIHK und IHKs eine Plattform für die vielfältigen Belange der Unternehmen. Diese bündelt die DIHK auf demokratischem Weg zu gemeinsamen Positionen der Wirtschaft und tragen so zum wirtschaftspolitischen Meinungsbildungsprozess bei.
Darüber hinaus koordiniert die DIHK das Netzwerk der rund 140 Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft in 92 Ländern.
Höchstes Organ der DIHK ist die Vollversammlung, in der alle IHKs durch ihre Präsidenten und ihre Hauptgeschäftsführer vertreten sind. Sie wählt den Präsidenten der DIHK und die Vizepräsidenten.
Der DIHK-Präsident, der zugleich Mitglied des Präsidiums einer IHK sein muss, ist Repräsentant der gesamten Organisation – und damit der deutschen gewerblichen Wirtschaft – gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Der DIHK-Vorstand berät den Präsidenten und verantwortet die wirtschaftspolitischen Positionen des DIHK. Unterstützt werden die ehrenamtlichen Organe durch mehr als 200 Mitarbeiter in Berlin und Brüssel. Der DIHK-Hauptgeschäftsführer leitet die Geschäfte der DIHK und wird von der Vollversammlung bestellt.
Die DIHK hat 16 Fachausschüsse, deren Mitglieder sich vor allem aus der Unternehmerschaft bilden.
Institutioneller Sitz der DIHK ist dort, wo Bundesregierung und Bundesparlament ihren Sitz haben. Das war von Juni 1949 bis September 1999 Bonn. Seit dem 1. Oktober 1999 ist es Berlin.