Regionalplanung für Ostwestfalen-Lippe
Am 16. April 2024 hat der neue Regionalplan für Ostwestfalen-Lippe Rechtskraft erlang. Vorausgegangen war ein 8 Jahre währender Prozess, in dem sich die IHK Lippe mehrfach im Interesse der hiesigen Wirtschaft eingebracht hat.
© Bezirksregierung Detmold, Regionalplanungsbehörde
Warum ist der Regionalplan wichtig?
Der Regionalplan legt die konkreten Flächen- und Entwicklungsziele bis zum Jahr 2040 fest. Da er den Rahmen für die kommunale Bauleitplanung setzt, bestimmt er die Spielräume für unternehmerische Aktivitäten und ist somit für die Planungssicherheit der Wirtschaft maßgeblich.
Wie hat sich die Wirtschaft in den Prozess eingebracht?
Wirtschaft entfaltet eine hohe Dynamik. Die Belange der Unternehmen sind in Abhängigkeit ihrer Branche und Entwicklung sehr vielfältig. Die IHK Lippe zu Detmold hat als Trägerin öffentlicher Belange im Verfahren mehrmals Stellung im Gesamtinteresse der lippischen Wirtschaft bezogen. Um die Interessen der Unternehmen frühzeitig in das Verfahren einzubringen, haben die IHKs Lippe und Ostwestfalen in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer OWL zudem einen Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan erstellt und 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Was ist der Regionalplan?
Der Regionalplan (früher auch Gebietsentwicklungsplan genannt) ist das Bindeglied zwischen der großräumigen Raumordnung (Bund) und Landesplanung (NRW) auf der einen Seite und der lokalen Bauleitplanung (Städte und Gemeinden) auf der anderen Seite. Er besteht aus Textteilen mit Tabellen, zeichnerischen Darstellungen mit Gesamtkarte und thematischen Beikarten zur Erläuterung. Das ausführliche Planwerk stellt dar, wie für den Zeitraum von mindestens 15 Jahren die Entwicklung von Siedlung, Bodenschätzen, Freiraum und Verkehr der Region planerisch gesteuert werden soll. An die Aussagen des Regionalplans müssen sich die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Bauleitpläne sowie die Fachbehörden bei ihren Entscheidungen ausrichten.
Wie geht es weiter?
Die Bezirksregierung Detmold arbeitet aktuell an der 1. Änderung des Regionalplans OWL (= Sachlicher Teilplan Wind/Erneuerbare Energien). Aufbauend auf den Vorgaben des Landes, wonach in OWL mindestens 13.880 ha Flächen für die Windenergie gesichert werden müssen, hat die Behörde Leitlinien und ein einheitliches Kriterienset erarbeitet, auf dessen Grundlage Windenergiebereiche festgesetzt werden. Zusätzlich zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden alle Gebiete im Jahr 2024 noch einer Umweltprüfung unterzogen. Ziel ist es, das Planwerk bis zum Jahr 2025 aufzustellen.