Kaufleute im Groß- und Außenhandelsmanagement - Prüfungsinformationen zur Abschlussprüfung

Übersicht gestreckte Abschlussprüfung – Prüfungsteile und Gewichtung

Prüfungsbereich
Dauer
Prüfungsverfahren
Gewichtung
Teil 1
viertes Ausbildungshalbjahr
Organisieren des
Warensortiments und
von Dienstleistungen
90
Minuten
schriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben
(Mischverfahren)
25 %
Teil 2
am Ende der
Ausbildung
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
60
Minuten
schriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben
(Mischverfahren)
15 %
FR Großhandel:
Prozessorientierte
Organisation von
Großhandelsgeschäften

FR Außenhandel:
Prozessorientierte
Organisation von
Außenhandelsgeschäften

120
Minuten
schriftlich; ungebundene Aufgaben
30 %
Wirtschafts- und
Sozialkunde
60
Minuten
schriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben
(maschinell auswertbar)
10 %
FR Großhandel:
Fallbezogenes Fachgespräch zu einer
betrieblichen Fachaufgabe
im Großhandel

FR Außenhandel:
Fallbezogenes Fachgespräch zu einer
betrieblichen Fachaufgabe
im Außenhandel
30
Minuten
fallbezogenes Fachgespräch
20 %

Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung (Bestehensregelung)

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen (auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung) wie folgt bewertet worden sind:
  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“
  • im Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“
  • in mindestens drei der Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichend“
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings kann die Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzt werden, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für dieses Prüfungsfach sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Mündlicher Prüfungsbereich – Fallbezogenes Fachgespräch


Das fallbezogene Fachgespräch soll ausgehend von einer vom Prüfling durchgeführten oder vom Prüfungsausschuss vorgegebenen praxisbezogenen Aufgabe geführt werden. Es werden Fachfragen, fachliche Sachverhalte und Vorgehensweisen sowie Probleme und Lösungen erörtert. Bewertet werden das Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge, das methodische Vorgehen und Lösungswege sowie kommunikative Fähigkeiten. Das fallbezogene Fachgespräch ist nicht als Gesprächssimulation (mündliches Rollenspiel) durchzuführen.

Im Prüfungsbereich Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe hat der Prüfling nachzuweisen, dass er
  • berufstypische Aufgabenstellungen erfassen,
  • Probleme und Vorgehensweisen erörtern,
  • Lösungswege entwickeln und begründen (gilt für die Fachrichtung Großhandel),
  • Lösungswege unter Anwendung internationaler Berufskompetenz entwickeln und begründen (gilt für die Fachrichtung Außenhandel),
  • Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozessorientiert führen und auswerten und dabei Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse einbeziehen und
  • praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge planen, durchführen, steuern und auswerten kann.

Für den Nachweis der oben aufgeführten Anforderungen ist eines der folgenden drei Gebiete zugrunde zu legen, die sich nur im ersten Gebiet je nach Fachrichtung unterscheiden:

1. FR Großhandel: Verkauf und Distribution
FR Außenhandel: Internationaler Handel und Auslandsmärkte
2. Warensortiment und Marketing
3. Einkauf und Beschaffungslogistik

Mit dem Prüfling ist ein fallbezogenes Fachgespräch durchzuführen, für welches die folgenden Vorgaben bestehen:
  • Das Fachgespräch beginnt mit einer Darstellung der Fachaufgabe und des Lösungsweges durch den Prüfling.
  • Bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch zeigt.
  • Die Prüfungszeit beträgt höchstens 30 Minuten.

Zugangswege zum Fachgespräch:

Klassische Variante – Fachaufgaben des Prüfungsausschusses
Wird dieser Zugangsweg gewählt, bekommt der Prüfling am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. Die beiden Fachaufgaben sind aus unterschiedlichen Gebieten zu stellen. Der Prüfling soll die von ihm gewählte Fachaufgabe bearbeiten und Lösungswege entwickeln. Hierfür ist ihm eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen.
Ausgehend von der Fachaufgabe, die der Prüfling gewählt hat, führt der Prüfungsausschuss für das zugrundeliegende Gebiet das fallbezogene Fachgespräch
Reportvariante – Fachaufgaben des Ausbildungsbetriebes
Wird dieser Zugang gewählt, erstellt der Prüfling für zwei Gebiete jeweils einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen, praxisbezogenen Fachaufgabe. Die Reporte selbst werden durch den Prüfungsausschuss nicht genehmigt oder bewertet.
Aus den beiden Reporten wählt der Prüfungsausschuss einen aus. Die darin beschriebene betriebliche Fachaufgabe bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung des fallbezogenen Fachgespräches. Dem Prüfling wird zu Beginn des Fachgesprächs mitgeteilt, welche der beiden Fachaufgaben vom Prüfungsausschuss ausgewählt wurde.

Der Ausbildungsbetrieb teilt (idealerweise nach zuvor erfolgter betriebsinterner Absprache mit dem Auszubildenden) der IHK mit der Anmeldung zur Prüfung verbindlich mit, welcher Zugangsweg und welche Gebiete für den jeweiligen Prüfling gewählt werden.

Abgabetermin der Reporte

Die Reporte sind spätestens am ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung von Teil 2 bei der IHK einzureichen.
Der Ausbildende (Betrieb) hat zu bestätigen, dass die Fachaufgaben vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt wurden.
Wird der Report bis zum ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 nicht abgegeben, wird dieser Prüfungsbereich mit null Punkten bewertet, sodass die Prüfung insgesamt nicht bestanden werden kann.

Checkliste Report – Inhalt/Gebiet/Thema

Welche betriebliche Aufgabe eignet sich für einen Report?
Die Checkliste ist ausgefüllt dem jeweiligen Report beizufügen!

Gestaltungsempfehlungen und Hinweise für den Report

Der Report ist nicht zu genehmigen und wird nicht bewertet. Der Report bezieht sich auf die tatsächlich durchgeführte praxisbezogene Aufgabe. Der Report hat ein Deckblatt. Auf diesem werden der Name des Prüflings und der des Ausbildungsunternehmens, der Durchführungszeitraum und das Thema der praxisbezogenen Aufgabe aufgeführt. Zudem hat der Ausbildende zu bestätigen, dass die Aufgabe vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt worden ist.