Kaufleute für Büromanagement

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung


Der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Sie findet im Prüfungsbereich: Informationstechnische Büromanagement (schriftlich) statt.
•    Prüfungszeit: 120 Minuten
•    Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben, computergestützt
•    Gewichtung: 25 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Die Datensammlung NÜRA, die zum Bearbeiten der Prüfungsaufgaben genutzt und zu jeder Prüfung aktualisiert wird, finden Sie auf der Internetseite der AkA.
Dort finden Sie außerdem die Befehlsübersicht, mit allen Anwendungen, Befehlen und Funktionen, die zum Ablegen der Prüfung beherrscht werden müssen sowie eine Musteraufgabe Musteraufgabe.
Bitte beachten Sie für die Prüfungen ab Herbst 2024 folgenden Hinweis zur benötigten Software.

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsbereich: Kundenbeziehung (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 150 Minuten
  • Prüfungsverfahren: 90 Minuten offene Aufgabenstellungen und 60 Minuten gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 30 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich: Wirtschaft- und Sozialkunde (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 10 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich: Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (mündlich)
  • Prüfungszeit: 20 Minuten (+ 20 Minuten Vorbereitungszeit bei der klassischen-Variante)
  • Prüfungsverfahren: fallbezogenes Fachgespräch
  • Gewichtung: 35 Prozent der Gesamtprüfungsleistung

Die Ausbildungsordnung der Kaufleute für Büromanagement sieht für das Fachgespräch 2 Varianten vor. Der Auszubildende kann zwischen der Reportvarianten und der klassischen Varianten wählen. Was bei den einzelnen Varianten beachtet werden muss, wird nachfolgend beschrieben.

Allgemeine Hinweise - Reportvariante

Wird die Reportvariante gewählt, erstellt der Prüfling für jede der beiden festgelegten Wahlqualifikationen einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe. Der Ausbildende (Betrieb) hat zu bestätigen, dass die Fachaufgaben vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt wurden.
Die Reporte sind bis spätestens am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 in jeweils dreifacher Ausfertigung bei Ihrer IHK abzugeben.
Dem Prüfling wird am Tag der mündlichen Prüfung mitgeteilt, welche der beiden betrieblichen Fachaufgaben vom Prüfungsausschuss ausgewählt wurde. Die darin beschriebene betriebliche Fachaufgabe bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung des Fallbezogenen Fachgesprächs. Das Fachgespräch wird mit einer Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg durch den Prüfling eingeleitet (ungefähr 5 Minuten). Das Fachgespräch soll höchstens 20 Minuten dauern.
Hinweise zu Anforderungen an die Fachaufgabe sowie Hinweise für die Reporterstellung finden Sie unter Checkliste_betriebliche_Fachaufgabe_für_Reporte (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 188 KB) und Leitfaden Report (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 751 KB)
Den Reporten ist ein vom Auszubildenden und Betreuer zu unterschreibendes Deckblatt beizufügen, das Deckblatt für Ihre Reporte finden Sie unter Deckblatt für Reporte (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB)

Beispielvideo zum Report

Allgemeine Hinweise - klassische Variante

Der Prüfungsteilnehmer bekommt am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. Grundlage für die beiden Fachaufgaben ist eine der beiden Wahlqualifikationen. Dem Prüfungsteilnehmer wird eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten eingeräumt.
Das Fachgespräch beginnt mit der Darstellung der Aufgabe und dem Lösungsweg durch den Prüfungsteilnehmer. Dafür stehen 5 Minuten zur Verfügung. Im Anschluss erfolgt das Fachgespräch, das höchstens 20 Minuten dauern soll.
Im Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er in der Lage ist,
  • berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern sowie Lösungswege zu entwicklen, zu begründen und zu reflektieren,
  • kunden- und serviceorientiert zu handeln,
  • betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie
  • Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.

Ein besonderes Angebot für leistungsstarke Auszubildende ist, eine noch nicht gewählte Wahlqualifikation als Zusatzqualifikation zu vermitteln und zu prüfen.