Externe Prüfung: Informationen und Antrag

Ein fehlender Ausbildungsabschluss ist oft nachteilig

Viele Menschen arbeiten ohne einen formalen Berufsabschluss. Oft ist das problematisch: Für die berufliche Weiterentwicklung, bei einem geplanten Arbeitgeberwechsel oder bei (drohender) Arbeitslosigkeit.
Und auch finanziell macht sich ein fehlender Berufsabschluss bemerkbar. Wer ohne Ausbildungsabschluss auf einer Fachkräftestelle arbeitet, verdient statistisch neun Prozent weniger als seine Kollegen mit einem Ausbildungszeugnis.

Wer kann an einer Externen-Prüfung teilnehmen?

An einer IHK-Abschlussprüfung kann aber auch derjenige teilnehmen, der keine Ausbildung durchlaufen hat. Diese sogenannte ´Externen-Prüfung´ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Abs. 2.
Die externe Prüfungsteilnahme wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt.
Die IHK Lippe ist deshalb Ansprechpartnerin für Interessenten, die im Kreis Lippe wohnen.
Andere IHKs können im IHK-Finder recherchiert werden.

Berufserfahrung ist Voraussetzung

Voraussetzung für eine Zulassung zur Externen-Prüfung ist Erfahrungen in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Welche Inhalte einen Ausbildungsberuf ausmachen, legt die jeweilige Ausbildungsordnung fest.
Als Regel gilt: Derjenige, der das eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, kann zur Prüfung zugelassen werden.
Für einen dreijährigen Ausbildungsberuf, wie zum Beispiel ´Kauffrau für Büromanagement´, sind es also viereinhalb Jahre Berufspraxis.
Die IHK kann von dieser Vorgabe abweichen. Dies gilt zum Beispiel für Studienabbrecher.
Eine Entscheidung über die externe Prüfungszulassung erfolgt für den individuellen Einzelfall.
Es gibt Abschlussprüfungen, die auf aktuelle berufliche Erfahrungen Bezug nehmen: Prüflinge müssen aus realen beruflichen Projekten Dokumentationen oder Reporte erstellen oder werden in einem Unternehmen an einer Maschine geprüft. Bei diesen Berufen kann die Teilnahme an der externen Prüfung schwierig oder sogar unmöglich sein, obwohl die Zulassung rechtlich möglich ist.
Beispiele sind die IT-Berufe, der "Kaufmann für Versicherungen und Finanzen", "Industriekaufmann" oder "Maschinen- und Anlagenführer". Wer in diesen Berufen extern geprüft werden möchte, muss das zuvor mit der IHK abstimmen.
Die Teilnahme an der externen IHK-Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Abschluss (s. Gebührenordnung, III A Nr. 7).