Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein vielversprechender Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
Sie richtet sich an Jugendliche, die bis zum 30. September eines Jahres keine Ausbildungsstelle finden konnten.
Sie können durch ein 6- bis 12-monatiges Langzeitpraktikum den Ausbildungsberuf erproben und sich dabei bewähren.
Den EQ-Teilnehmern werden Inhalte des ersten Ausbildungsjahres eines Berufs vermittelt.
Dem Unternehmen bietet sich so die Möglichkeit, den Jugendlichen über einen längeren Zeitraum im täglichen Arbeitsprozess kennen zu lernen.
Wenn es eine tarifliche Vereinbarung zulässt, kann bei der Teilnahme an einem Deutschförderkurs ein geringerer zeitlicher Anteil im Betrieb vereinbart werden, der aber mindestens 50 % betragen muss.

Betrieb erhält monatlichen Zuschuss

Über die Durchführung einer Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und Jugendlichem ein Vertrag geschlossen. Die IHK überprüft und registriert diesen.
Sie begleitet die EQ und stellt zum Abschluss ein Zertifikat darüber aus.
Auf Antrag erhält der Betrieb von der Arbeitsagentur einen monatlichen Zuschuss von maximal 276 Euro (netto) zuzüglich 142 Euro als Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Teilnehmer an Einstiegsqualifizierungen nicht
(§ 22 Abs. 1 Mindestlohngesetz).

Jugendliche müssen bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, parallel zur Einstiegsqualifizierung das Berufskolleg besuchen, (§ 38 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Der Besuch des Berufskollegs, das den entsprechenden Ausbildungsberuf schulisch begleitet, ist allen Einstiegsqualifikanten erlaubt. Dies ist auch zu empfehlen, denn der Berufsschulunterricht ist ein wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung, die sich an die Einstiegsqualifizierung anschließen soll.

Hohe Übernahmequote

Wenn Praktikant und Betrieb mit der Zusammenarbeit zufrieden sind, wird im Anschluss an die EQ ein Ausbildungsvertrag vereinbart.
Im Bezirk der IHK Lippe ist die Übernahmequote hoch: Fast zwei Drittel der Einstiegsqualifikanten werden im entsprechenden Betrieb in die Berufsausbildung übernommen. Die Einstiegsqualifizierung kann dabei zeitlich auf die Ausbildung angerechnet werden.