Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Kaufleute im Einzelhandel verkaufen Waren aller Art. Auch die Beratung der Kunden und die Entgegennahme von Reklamationen gehört zu ihren Aufgaben. Sie übernehmen weiterhin Arbeiten im Einkaufs- und Lagerwesen und sind verantwortlich für betriebswirtschaftliche Aufgaben wie das Rechnungswesen und Marketing. Arbeitgeber sind vor allem Einzelhandelsunternehmen, aber auch Tankstellen.
Für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel gilt seit dem 1. August 2017 eine neue Ausbildungsverordnung. Erwähnenswert ist insbesondere die neue Wahlqualifikation „Onlinehandel“, mit der nunmehr auch Einzelhandelsunternehmen, die teilweise auch den Distributionsweg Onlineshop nutzen, den Fachkräftenachwuchs noch passgenauer ausbilden können. Die bisherige Wahlqualifikation „IT-Anwendungen“ entfällt damit.
Die Struktur der Einzelhandelsberufe – Pflicht- und Wahlqualifikationen sowohl bei den zweijährigen Verkäufern als auch bei den dreijährigen Kaufleuten im Einzelhandel – ermöglicht den unterschiedlichen Betriebsformen, ihre Mitarbeiter passgenau auszubilden.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie unter Tarifregister NRW

Berufskolleg

Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Zuständige Berufskollegs in Lippe:

Prüfungsgebühr

154,00 Euro (gestreckte Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der IHK.