Anrechnung von Sachleistungen auf die Ausbildungsvergütung

Wenn ein Ausbildungsbetrieb seinen Auszubildenden eine Unterkunft oder Verpflegung stellt, kann er dafür bestimmte Beträge von der Ausbildungsvergütung abziehen.

Sachbezugswerte für Azubis 2024

2024 gelten bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte:
  • Für Verpflegung monatlich höchstens 313Euro (Frühstück 65 Euro / Mittagessen 124 Euro / Abendessen 124 Euro),
  • für Unterkunft maximal 278 Euro bei Einzelunterbringung.
Die Sachbezugswerte können sich unter bestimmten Bedingungen verringern, etwa wenn sich mehrere Personen eine Unterkunft teilen. Die Details regelt die Sozialversicherungsentgeltverordnung.
Auch bei Anrechnung von Sachwerten muss mindestens ein Viertel der Bruttovergütung tatsächlich ausbezahlt werden (§ 17 Abs. 2 BBiG).

Sachbezugswerte für Jugendliche und Auszubildende im Jahr 2024

2024 gelten bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte:

Sachbezugswerte für freie Verpflegung
Frühstück
Mittagessen
Abendessen

Verpflegung insgesamt

kalendertäglich

2,17 €
4,13 €
4,13 €
10,43 €

monatlich

65,00 €
124,00 €
124,00 €
313,00 €