Grundsteuer: Hebesätze angehoben

Im Jahr 2025 greift die Grundsteuerreform. Die Steuerlast für ein einzelnes Grundstück kann danach höher oder niedriger ausfallen. Die lippischen Kommunen haben ihre Hebesätze für die Grundsteuer B veröffentlicht.
Die IHK Lippe hat einen Vergleichsrechner für die Kommunen des Kreises Lippe erstellt. Mit ihm kann die Grundsteuer B sowohl für ein Wohngrundstück als auch für ein Nichtwohngrundstück (z. B. ein Geschäftsgrundstück) ermittelt werden. Für die Anwendung des IHK-Rechners genügt die Eingabe des neuen Steuermessbetrages. Er kann dem „Bescheid auf dem 1. Januar 2025 über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages“ entnommen werden, der von den Finanzämtern alle Grundstückseigentümer:innen verschickt worden ist. Die optionale Eingabe des bisherigen (alten) Messbetrags oder der Abgleich mit der Steuerhöhe aus dem Grundsteuerbescheid 2024 gibt über die möglicherweise eintretende Abgabenverschiebung Auskunft. Der IHK-Rechner ermöglicht zudem einen Vergleich der Grundsteuerbelastung in den lippischen Kommunen sowie über die Entwicklung der Grundsteuer B in den letzten Jahren.
Das Land NRW hatte die Möglichkeit eröffnet, neben den üblichen, für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke einheitlichen auch differenzierte (aufkommensneutrale) Hebesätze festzusetzen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das gesamte Grundsteueraufkommen einer Kommune für 2025 auf dem Vorjahresniveau verbleibt. Davon haben in Lippe die Stadt Blomberg und die Gemeinde Extertal Gebrauch gemacht.