Gewerbesteuer
Grund- und Gewerbesteuer stellen eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen dar. Die Gemeinden legen hierzu jährlich die sog. Realsteuerhebesätze fest. Für Unternehmen sind sie ein bedeutender Kostenfaktor; je niedriger sie sind, desto attraktiver ist der Standort.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb. Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Weitere Informationen finden Sie hier. Mit der Grundsteuer A werden alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke, mit der Grundsteuer B alle übrigen Grundstücke besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Grundstückswert.
In der nebenstehenden Übersicht sind die aktuellen Realsteuersätze der lippischen Gemeinden aufgeführt.
Der Gewerbesteuervergleichsrechner stellt nach Eingabe des Steuermessbetrages (Angabe aus dem individuellen Messbetragsbescheid) dar, in welcher lippischen Kommune die Gewerbesteuer am günstigsten und am teuersten ist.
Einen Vergleichsrechner für die Grundsteuer B in Lippe finden Sie hier.
Eine tabellarische Dokumentation der Realsteuerhebesätze für Nordrhein-Westfalen ab 1990 finden Sie ebenfalls nebenstehend.