Verschärfte Kontrollen an den EU-Außengrenzen des Baltikums, Finnlands und Polens

Mit diesem Abkommen wurden Maßnahmen beschlossen, die Vorlage zusätzlicher Dokumente wie Endverbleibs- oder Herstellererklärungen vorsehen.
Diese Dokumente werden an der letzten noch offenen Ausgangszollstelle in Koroszczyn gefordert, wenn Waren Richtung Osten gehen. Obwohl im Abkommen nur von den baltischen Staaten die Rede ist, sind Finnland und Polen ebenfalls beigetreten bzw. wollen beitreten. Polen hat bereits begonnen, die Maßnahmen umzusetzen. Ziel dieser Übereinkunft ist es Umgehungslieferungen zu verhindern.
Weitere Informationen können dem Abkommen entnommen werden.  Das österreichische Bundesministerium der Finanzen berichtet dazu in einem Newsletter.
Quelle: DIHK