Die Intrastat-Meldungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr

Die Intrahandelsstatistik ist eine in allen EU-Staaten vorgeschriebene Meldepflicht zur Erhebung von Statistiken über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit "Unionswaren". Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Unionsware zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Versendungen und Eingänge) durch das Statistische Bundesamt statistisch erfasst.
Meldepflichtig sind derzeit in Deutschland Unternehmen, deren jährlicher Wert der innergemeinschaftlichen Erwerbe 800.000 Euro bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen 500.000 Euro überschreiten.
Die aus den Intrastat-Meldungen der Unternehmen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen.
Vor Vollendung des Binnenmarktes wurden diese Daten „automatisch" bei Abgabe der für Ausfuhren erforderlichen Zollanmeldung erfasst, da ein Exemplar der Meldung für statistische Zwecke bestimmt war. Da nach wie vor vielfältige Bedürfnisse für eine genaue Erfassung der Warenströme innerhalb der Europäischen Union bestehen (genaues Zahlenmaterial ist etwa nötig für Fragen der Handelspolitik, für sektorale Analysen, Wettbewerbsregeln, Landwirtschaftspolitik, regionale Entwicklungspolitik und nicht zuletzt für wissenschaftliche Zwecke), schließt heute die Intrastat-Anmeldung die entstandene Lücke .
Für die Intrahandelsstatistik können die Meldungen der auskunftspflichtigen Unternehmen über das Erhebungsportal mit den Online-Meldeverfahren IDEV und eSTATISTIK.core an das Statistische Bundesamt übermittelt werden.
Die Mitteilung zu den Neuerungen 2024, sowie den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik  sowie weitere Hilfsmittel zur Datenerhebung im Intrahandel finden Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes.