EU-Binnenmarkt: Leitfäden für Unternehmen

Das reibungslose Funktionieren des Warenbinnenmarktes ist insbesondere für exportierende deutsche Unternehmen wichtig und im Hinblick auf die Erholung der Wirtschaft infolge der Pandemie von größter Bedeutung.
Die Leitfäden betreffen jeweils die Anwendung der Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung von Waren, die Anwendung der AEUV-Bestimmungen zum freien Warenverkehr und die Anwendung von Artikel 4 der neuen Marktüberwachungsverordnung. Alle drei setzen Maßnahmen um, welche im Aktionsplan der Kommission zur Durchsetzung des Binnenmarktes vom März 2020 vorgesehen sind. Sowohl europäischen Unternehmen als auch Verwaltungsbehörden sollen sie als Leitlinien zur besseren Ausschöpfung des Binnenmarktes dienen. 
Konkret bietet der Leitfaden zur Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren detaillierte Informationen zu verschiedenen in der Verordnung enthaltenen Aspekten. Unter anderem wird Bezug auf die Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung, auf die Bewertung von Waren durch nationale Behörden und auf die Unterstützungsdienste der SOLVIT-Stellen genommen. 
Der Leitfaden zur Anwendung der Vorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) über den freien Warenverkehr gibt einen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Hindernissen, die für Waren und Wirtschaftsbeteiligte im Binnenmarkt auftreten können. 
Der dritte Leitfaden zur Anwendung von Artikel 4 der Verordnung (2019/1020) über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten soll die Marktüberwachung in der EU stärken und dazu beitragen, dass Produkte, die auf den EU-Markt gelangen, den EU-Produktvorschriften entsprechen. Dies soll insbesondere auch für Produkte, die online verkauft werden, gelten. 
Quelle: DIHK