Das Amtsblatt der Europäischen Union

Das Amtsblatt der Europäischen Union ist das Medium für die amtliche Veröffentlichung von Rechtsakten der EU, sonstigen Rechtsakten sowie amtlichen Informationen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU.
Es wird montags bis freitags – und in dringenden Fällen samstags, sonntags und feiertags – in den Sprachen veröffentlicht, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Amtssprachen sind (derzeit 24).
Derzeit gibt es zwei Reihen des Amtsblatts:
  • L – Rechtsvorschriften mit überwiegend sekundärem EU-Recht (hauptsächlich Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Stellungnahmen und Empfehlungen) und internationalen Übereinkünften
  • C – Mitteilungen und Bekanntmachungen u. a. mit vorbereitenden Rechtsakten, Ankündigungen, Zusammenfassungen von Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union, Jahresberichten des Europäischen Rechnungshofs, Erklärungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Europäischen Ausschusses der Regionen sowie Aufforderungen zur Interessenbekundung für Programme und Projekte der EU
Weitere Informationen zum Amtsblatt der Europäischen Union (Aufbau, Reihen, Sonderausgaben, Echtheit usw.) finden Sie auf den Hilfe-Seiten.
Quelle: EUR-Lex