(Langzeit-)Erklärung IHK als Ursprungsnachweis

Die (Langzeit-)Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung stellt eine zusätzliche Möglichkeit des Ursprungsnachweises für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen durch die IHKs dar. 
Diese Erklärung kann von Unternehmen als Langzeiterklärung abgegeben werden, wenn der Ursprung innerhalb der  Europäischen Union bescheinigt wird. 
Insbesondere für Unternehmen, die den präferenziellen Ursprung nicht erfüllen, deren Produkte aber nach den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln des Unionszollkodexes Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates der EU sind kann die Erklärung interessant sein. 
Als Einzelerklärung kann die Erklärung auch für Drittlandswaren abgegeben werden, das heißt, wenn die Waren ihren Ursprung außerhalb der EU haben. In diesem Fall ist immer eine Bescheinigung der für den Antragsteller zuständigen IHK notwendig. 
Die Ursprungsbescheinigung erfolgt dann wie bei der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses, d. h. der Drittlandsursprung ist durch geeignete Vorpapiere nachzuweisen. Ob ein Unternehmen diesen Weg geht oder wie bisher in solchen Fällen ein Ursprungszeugnis beantragt, liegt in der Entscheidung des Unternehmens.