Wasserstoffkernnetz: Gekürzt und genehmigt
Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2024 das Wasserstoffkernnetz offiziell genehmigt. Damit kann der Aufbau der Infrastruktur für den Wasserstofftransport in Deutschland beginnen. Lippe kann erst über das Verteilnetz an eine leitungsgebundene Wasserstoffversorgung angebunden werden.
Wasserstoff-Kernnetz, Stand 22. Oktober 2024
660 Kilometer wurden nach der letzten Konsultation aus der ursprünglichen Planung gestrichen - die Hälfte durch Anpassungen der Bundesnetzagentur, die andere Hälfte durch Anpassungen der Verteilnetzbetreiber. Nun umfasst das Netz 9.040 Kilometer Leitungen, von denen etwa 60 Prozent aus umgerüsteten Erdgasleitungen bestehen, während der Rest neu gebaut wird. Die ersten Leitungen sollen im Sommer 2025 in Betrieb gehen. Bis 2032 soll das Netz eine Einspeiseleistung von 101 Gigawatt (GW) und eine Ausspeiseleistung von 87 GW erreichen.
Das Netz verbindet wichtige Wasserstoffstandorte in Deutschland und umfasst 13 Grenzübergangspunkte zu Nachbarländern. Es wird erwartet, dass ein Großteil des Wasserstoffs importiert wird. Insgesamt sind Investitionen von 18,9 Milliarden Euro bis 2032 geplant. Die Finanzierung erfolgt durch private Betreiber und Nutzungsentgelte, wobei zu Beginn Netzentgelte gedeckelt werden, um Investitionen abzufedern. Das Netz wird kontinuierlich weiterentwickelt, mit einer ersten Überprüfung des Bedarfs ab 2028.
Das Projekt ist ein zentraler Schritt für die Energiewende und stärkt Deutschlands Rolle als Vorreiter in Europa. Die bestehenden und neu entstandenen weißen Flecken im Kernnetz sollen durch die Verteilnetze (Netzentwicklungspläne) nachgezogen werden. So müsste Lippe voraussichtlich von der Stichleitung nach Ummeln aus angebunden werden.
(Quelle BNetzA, DIHK)