Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher: DIHK begrüßt geplante Verfahrensschleunigungen

DIHK-Stellungnahmen GeoWG

Damit die Anlagen zu den ambitionierten Zielen der Wärmewende beitragen können, sollte das Gesetz um folgende Punkte ergänzt werden:
  • Die Beschränkung des Gesetzesentwurfs auf einzelne Technologie- und Anlagenarten behindert die Integration der Geothermie in größere Investitionsvorhaben bspw. als Teil von KWK- oder Biomasseanlagen, zur Kälteversorgung, zur Elektrifizierung von Produktionsprozessen oder die Gewinnung von Lithium. Der Anwendungsbereich des GeoWG sollte deshalb deutlich erweitert werden.
  • Für Anlagen im Anwendungsbereich wird zwar das überragende öffentliche Interesse, nicht jedoch der vorrangige Belang festgelegt. Dies sollte analog zu § 2 EEG ergänzt werden.
  • Für die bergrechtlichen Zulassungsverfahren werden Verfahrensbeschleunigungen analog zu bisherigen Beschleunigungsgesetzen gewählt. Gegenüber den jüngeren Gesetzen für die Windenergie oder den Wasserstoffhochlauf greifen diese allerdings kürzer. Im Gesetzentwurf sollten deshalb die Beschlüsse des Beschleunigungspaktes von Bund und Ländern vollumfänglich und uneingeschränkt umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere Fristverkürzungen, Stichtagsregelungen, erleichterter vorzeitiger Maßnahmenbeginn, Genehmigungs- oder Zustimmungsfiktionen und ein fakultativer Erörterungstermin.
(Quelle DIHK)