Landesregierung NRW legt Energie- und Wärmestrategie vor

Die neue Energie- und Wärmestrategie NRW zeigt auf, wie sich sämtliche Bereiche des Energie- und Wärmesystems in Nordrhein-Westfalen bis 2045 entwickeln und liefert dazu rund 100 Maßnahmen. Ziel ist, Nordrhein-Westfalen bis spätestens 2045 klimaneutral und die Energieversorgung unabhängig von fossilen Energieträgern aufzustellen.
Die Energie- und Wärmestrategie NRW zeigt für die kommenden Jahre auf, welche Schritte nötig sind, um die Versorgung mit Strom und Wärme klimaneutral, bezahlbar und sicher zu gestalten. Sie umfasst alle Bereiche des Energie- und Wärmesystems – von Erzeugung, Transport, Verteilung und Speicherung bis hin zur Nutzung von Energie in der Industrie, in Wohnungen und Fahrzeugen. Zentrale Maßnahmen der Energie- und Energie- und Wärmestrategie NRW sind:
  • Einsatz für effektive Strompreisentlastungen auf Bundesebene, insbesondere für energieintensive Unternehmen aber auch für den Mittelstand und Privatpersonen.
  • Erleichterter Ausbau von E-Ladeinfrastruktur für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen durch schnellere Genehmigungsprozesse in Gewerbegebieten und entlang von Fernverkehrsstraßen. Hinzu kommen Förderangebote für Vermieterinnen und Vermieter sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
  • Erschließungs- und Hochlaufstrategien für erneuerbare Wärmequellen etwa im Bereich Geothermie oder Abwasserwärme.
  • Unterstützung der aktuellen Ausbaudynamik Erneuerbarer Energien, unter anderem durch Ausweitung der verfügbaren Flächenkulisse für Windenergie und Freiflächen-PV im Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen.
  • Versorgungssichere Umsetzung des Braunkohleausstiegs 2030. Dazu werden die landesseitigen Voraussetzungen für eine schnelle Umsetzung der Kraftwerksstrategie geschaffen und ein Handlungskonzept Lastflexibilität erarbeitet, um Flexibilisierungs-potenziale zu heben.
  • Bessere Rahmenbedingungen und Unterstützung von Vorhaben zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft (u.a. zum Einsatz von Wasserstoff in der Industrie und Aufbau von Elektrolyseuren z.B. im Rahmen von IPCEI)
  • Prüfung von Beschleunigungsoptionen bei Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturen, zum Beispiel durch mögliche Bündelung von Zuständigkeiten.
(Quelle MWIKE NRW)