DIHK-Stellungnahme zum Kraftwerkssicherheitsgesetz
Die DIHK hat zum Entwurf eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG) Stellung genommen. Das KWSG verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und gleichzeitig die Energieerzeugung zu dekarbonisieren. Für die Stärkung der Versorgungssicherheit sind neue Gaskraftwerke vorgesehen. Die DIHK hebt die Notwendigkeit von marktwirtschaftlichen Lösungen hervor, um die Stromkosten für Unternehmen nicht weiter zu erhöhen.
Ab 2025 sollen etwa 12 Gigawatt Kraftwerksleistung ausgeschrieben werden. Im Rahmen dessen ist die Errichtung von 5 Gigawatt wasserstofffähiger Gaskraftwerke vorgesehen, die in der Lage sind, ihre Energiebereitstellung nach der Umstellung vollständig auf Wasserstoff (H₂) zu stützen. Diese Umstellung soll innerhalb von acht Jahren nach Inbetriebnahme erfolgen. Ergänzend dazu sind 2 Gigawatt Modernisierungsprojekte, 0,5 Gigawatt Wasserstoffsprinterkraftwerke sowie 0,5 Gigawatt Langzeitspeicher geplant.
Für die Sicherstellung der Versorgung sind fünf Gigawatt neue Gaskraftwerke vorgesehen. Die Vergabe dieser Kapazitäten erfolgt über zwei Ausschreibungsrunden, die in den Jahren 2025 und 2026 stattfinden werden.
Um eine langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten, plant das KWSG die Einführung eines umfassenden Kapazitätsmechanismus. Dieser soll sicherstellen, dass die notwendigen Reservekapazitäten bis zum Jahr 2028 bereitgestellt werden, um auch in Spitzenzeiten eine stabile Energieversorgung zu ermöglichen. Mehr zu diesem Thema des Gesetzes können Sie auch in unserem Thema der Woche lesen.
Einschätzung der DIHK:
Die DIHK sieht in zentralen staatlichen Ausschreibungen von Kraftwerken eine für die Unternehmen teure Lösung: Der Wettbewerb zwischen den Technologien würde zurückgedrängt und eine neue Umlage geschaffen. Inoffiziell wird der Förderbedarf für einen zentralen Kapazitätsmechanismus auf etwa fünf Milliarden Euro jährlich geschätzt. Diese Kosten würden über eine neue Umlage von bis zu zwei Cent pro Kilowattstunde auf die Strompreise weitergegeben. Somit würde die ohnehin schon hohe Stromkostenbelastung der deutschen Wirtschaft weiter zunehmen und die Akzeptanz der Energiewende erneut sinken.
Eine wesentlich kostengünstigere Lösung wäre nach Einschätzung der DIHK eine Absicherungspflicht, bei der Marktakteure über die Preisstruktur entscheiden und nicht die öffentliche Hand. Bei der Absicherungspflicht müssen sich Energieversorger gegen hohe Strompreise an den Märkten absichern, damit kurzfristige Preissteigerungen nicht unmittelbar an die Unternehmen und Verbraucher weitergegeben werden.
Als Mittel zur Absicherung sind verschiedene Finanzinstrumente wie Termingeschäfte oder Forward-Verträge denkbar, die es ermöglichen, eine feste Menge Strom zu einem festgelegten Preis zu einem Zeitpunkt in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Dadurch bekommen die Versorger einen Anreiz, selbst in Anlagen zu investieren oder gesicherte Kapazitäten von Dritten einzukaufen.
Mit einer solchen Pflichtabsicherung gegen Preisspitzen können gleichzeitig die Anbieter gesicherter Leistungen zusätzliche Erlöse generieren. Dies regt auch den Bau neuer Gaskraftwerke, Speicher oder anderer Technologien zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit an, da stabile Preise eine zuverlässige Rendite versprechen.
(Quelle DIHK)