Existenzgründung und Unternehmensförderung
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
Gründungszuschuss
Mit dem Gründungszuschuss soll der Start aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit erleichtert werden: Die finanzielle Unterstützung hilft dabei, den Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern.
Förderdauer und Förderhöhe
Die Förderdauer und die Förderhöhe des Gründungszuschusses teilt sich in zwei Abschnitte:
- für die ersten 6 Monate kann ein Zuschuss in Höhe des persönlichen ALG I, zuzüglich 300 Euro monatlich gewährt werden
- für die anschließenden 9 Monate kann ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro monatlich gewährt werden.
Der noch verbleibende Anspruch auf das ALG I wird eins zu eins aufgebraucht. Damit wird ein Wiederaufleben des ALG I- Anspruchs ausgeschlossen. Um weiterhin die Möglichkeit eines Arbeitslosengeldanspruchs bei einem evtl. Scheitern des Gründungsvorhabens zu haben, können Existenzgründer freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Voraussetzungen
- Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen
- Antragsteller darf am Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sein
- Nachweis der Tragfähigkeit mittels Businessplan und Fachkundiger Stellungnahme
- Gründung im Vollerwerb
- kein Gründungszuschuss in den vergangenen 24 Monaten erhalten
Einstiegsgeld nach § 16b SGB II
Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld II (ALG II) und kann bis zu zwei Jahre gewährt werden. Es dient zur Deckung des Lebensunterhalts in den ersten Monaten nach Gründung aus Arbeitslosigkeit, da in diesen Monaten mitunter noch nicht genug erwirtschaftet werden kann um den eigenen Bedarf zu decken.
Grundsätzlich beträgt der Zuschuss 50 Prozent der Regelleistung. Unter Berücksichtigung der Größe der Familie und der Dauer der Arbeitslosigkeit kann der Zuschuss auch erhöht werden. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der Regelleistung.
Die Förderung darf für maximal zwei Jahre vergeben werden, wobei bei Förderungen von mehr als einem Jahr eine 'Zuschussdegression' stattfinden soll. Das heißt: Die Förderung wird nach zwölf Monaten in aller Regel gekürzt.
Darlehen und Zuschüsse nach § 16c SGB II
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5 000 Euro nicht übersteigen.
Voraussetzung für die Förderung:
- Anspruch auf ALG II
- Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit
- Prüfung des Gründungsvorhabens auf Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle (z.B. IHK)
Bei den Leistungen nach § 16b SGB II und § 16c SGB II handelt es sich um Kann-Leistungen. Die Vergabe der Mittel liegt also im Ermessen des zuständigen Jobcenters.
Fachkundige Stellungnahme
Wenn Sie Fördermaßnahmen der Arbeitsagenturen bzw. Arbeitsgemeinschaften (Jobcenter) beantragen wollen (z. B. Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld), brauchen Sie im fortgeschrittenen Antragsverfahren auch die Beurteilung einer fachkundigen Stelle.
Zu diesen fachkundigen Stellen zählen:
Zu diesen fachkundigen Stellen zählen:
- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern
- Berufsständische Kammern
- Fachverbände
- Kreditinstitute
Die Stellungnahme ist bei der IHK Limburg mit einer Aufwandsentschädigung von 105 Euro verbunden. Antragsteller des Gründungszuschusses müssen die Gebühr i.d.R. selbst tragen, Antragsteller des Einstiegsgeldes sollten im Vorfeld mit ihrem Jobcenter klären, ob dieses die Kosten übernimmt.
Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, sprechen Sie uns gern wegen einer fachkundigen Stellungnahme an. Wir brauchen von Ihnen im Vorfeld folgende Unterlagen:
1. Das Formular 'Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung'
Dieses Formular sollten Sie von Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter ausgehändigt bekommen.
2. Businessplan
Das Unternehmenskonzept sollte auch in Ihrem eigenen Interesse die wesentlichen Eckpunkte des Vorhabens klar herausarbeiten. Leider gibt es für Unternehmenskonzepte keine Patentlösung. Sie müssen individuell auf die kritischen Faktoren eines Vorhabens eingehen. Dies können z. B. beim Einzelhandel im Standort und/oder in der Wettbewerbssituation liegen. Außerdem ist es in vielen Fällen ratsam, unterschiedliche Produkte/Dienstleistungen auch eigenständig zu analysieren. In der Gastronomie wäre es z. B. sinnvoll, ein Restaurant getrennt vom ebenfalls geplanten Lieferservice zu durchleuchten. Vertiefende Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum "Businessplan".
Prinzipiell sollte die Unternehmensbeschreibung folgende Gliederungspunkte umfassen:
- Kurzzusammenfassung des Vorhabens
- Geschäftsidee (Alleinstellungsmerkmal)
- Angaben zur Gesellschaftern und Rechtsform
- Leistungsangebot und Zielgruppe
- Analyse des Marktes, des Standortes und des Wettbewerbs
- Angaben zur Organisation und ggf. Personalplanung
- Marketing- und Vertriebskonzept
- Zukunftsaussichten
3. Finanzplanung
Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
Eine Aufstellung der für die Gründung benötigten Dinge (nach Möglichkeit mit Kostenvoranschlägen belegt) ist die Grundlage der Finanzplanung. Hinzu kommen noch Vorlaufkosten (Personal, Schulungen, Mietkauf, etc.) und möglicherweise eine Liquiditätsreserve für Anlaufverluste. Parallel muss das Konzept Angaben zur Mittelherkunft (Eigen- oder Fremdkapital) enthalten. Die Eigenkapitalausstattung sollte dabei mindestens bei 15 Prozent liegen. Sollten keine Anfangsinvestitionen erforderlich sein, so empfiehlt es sich, dies kurz zu begründen, um Rückfragen zu vermeiden.
Umsatz-, Kosten und Gewinnerwartung
Um z.B. die Höhe von Anlaufkosten oder saisonalen Schwankungen richtig einschätzen zu können, ist eine Liquiditätsplanung unumgänglich. Mit ihr werden alle erwarteten Zahlungsströme (Zu- und Abflüsse) auf monatlicher Basis erfasst. Die Liquiditätsrechnung soll den laufenden Finanzbedarf eines Unternehmens darstellen. Grundsätzlich gilt: Liquidität vor Rentabilität. Denn Liquiditätsengpässe können sehr schnell das Aus für Ihren Betrieb bedeuten.
Darüber hinaus sollten Sie eine Rentabilitätsrechnung anfertigen. Hier werden die prognostizierten Umsätze den kalkulierten Kosten auf Jahresbasis gegenübergestellt und somit der zu erwartende Gewinn ermittelt. Im Unterschied zur Liquiditätsrechnung wird u.a. stets 'Netto' (also ohne Umsatzsteuer) gerechnet, Abschreibungen werden berücksichtigt. Die Rentabilitätsrechnung dient also der Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Erfolges eines Unternehmens. Weitere Informationen und Vorlagen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zur "Finanz- und Finanzierungsplanung".
Darüber hinaus sollten Sie eine Rentabilitätsrechnung anfertigen. Hier werden die prognostizierten Umsätze den kalkulierten Kosten auf Jahresbasis gegenübergestellt und somit der zu erwartende Gewinn ermittelt. Im Unterschied zur Liquiditätsrechnung wird u.a. stets 'Netto' (also ohne Umsatzsteuer) gerechnet, Abschreibungen werden berücksichtigt. Die Rentabilitätsrechnung dient also der Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Erfolges eines Unternehmens. Weitere Informationen und Vorlagen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zur "Finanz- und Finanzierungsplanung".
4. Lebenslauf
Zu Ihrem Geschäftskonzept gehört auch ein tabellarischer Lebenslauf. In diesem sollten Sie alle schulischen und beruflichen Ausbildungen sowie alle praktische berufliche Erfahrungen aufführen, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen.
Hilfe bei der Erstellung des Businessplans
Die hessischen IHKn bieten ein Online-Tool zur Businessplanerstellung: Die Unternehmenswerkstatt Hessen. Hier können Sie Ihren Business- und Finanzplan online erstellen und dabei auf Ausfüllhilfen und Tipps zur Erstellung zurückgreifen.