Existenzgründung und Unternehmensförderung

Mitarbeiterbeteiligung

Die Mitarbeiterbeteiligung ist eine relativ alte, vielfältig bewährte und trotzdem nur vereinzelt angewandte Finanzierungsvariante.
Unter Mitarbeiterbeteiligung versteht man die vertragliche, dauerhafte Beteiligung einzelner Mitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens. Das Entgelt für die Kapitalbereitstellung kann entweder fest vereinbart (z. B. Mitarbeiterdarlehen) oder vom Erfolg des Unternehmens abhängig sein (z. B. Belegschaftsaktie). Daneben sind mit einer Kapitalbeteiligung je nach Vertragsverhältnis gegebenenfalls auch Informations-, Kontroll- ­und Mitwirkungsrechte verbunden.
Die Mitarbeiter beteiligen sich über Eigenkapital (z. B. Kauf von Gesellschaftsanteilen), Fremdkapital (z. B. Vergabe von Darlehen an das Unternehmen) und/oder Mischformen (z. B. Stille Beteiligung) entweder direkt oder indirekt über eine zwischengeschaltete Mitarbeitergesellschaft am Unternehmen.

Vorteile für Unternehmen

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann bei Unternehmen:
  • zu verbesserter Liquidität und bei einigen Formen der Beteiligung auch zu einer günstigeren Kapitalstruktur und damit zu einer Erhöhung des Fremdfinanzierungs­potentials führen. Dies macht die Mitarbeiterkapitalbeteiligung potenziell für solche Unternehmen attraktiv, die nur schwer Zugang zu den Kapitalmärkten finden, was insbesondere für den „klassischen” Mittelstand der „Old Economy” zutrifft.
  • durch Flexibilisierung des Arbeitsentgelts die Variabilisierung ansonsten fixer Kosten und damit eine verminderte Krisenanfälligkeit von Unternehmen bewirken.
  • eine festere Bindung an das Unternehmen und bessere Motivation sowie ein stärkeres Kosten-und Ertragsbewusstsein der Mitarbeiter induzieren. Eine daraus resultierende erwartete höhere Produktivität wird allerdings von empirischen Untersuchungen kaum bestätigt.

Nachteile der Mitarbeiterbeteiligung

Diesen Vorteilen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung stehen eine Reihe von Nachteilen gegenüber:
  • Aus Sicht der am Unternehmen zu beteiligenden Mitarbeiter existiert ein Doppelrisiko: Im Konkursfall verlieren sie nicht nur den Arbeitsplatz, sondern gleichzeitig auch das im Unternehmen investierte Kapital, das häufig der Altersversorgung dienen soll.
  • Hinzu kommt, dass die Kapitalbeteiligung – anders als z. B. bei Investmentfonds – keine Risikostreuung ermöglicht und zumeist auch wenig liquide ist.
  • Aus Unternehmenssicht ist die Einführung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodellen ein aufwändiger Prozess, und die damit einhergehenden laufenden Verwaltungskosten stehen vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen in einem Missverhältnis zur vergleichsweise geringen Mitarbeiterzahl, was die Einführung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodellen teilweise unwirtschaftlich macht.
  • Zudem werden von vielen Unternehmen die Mitsprache- und Informationsrechte für Arbeitnehmer, wie sie mit deren Beteiligung am Eigenkapital einhergehen können, als nachteilig bewertet.

Mitarbeiterbindung

Vergleicht man die Vor- und Nachteile der Mitarbeiterbeteiligung, stellt man schnell fest, dass diese Finanzierungsform als Alternative für die Unternehmensfinanzierung nur in wenigen Fällen attraktiv ist. In den meisten Fällen kann der Finanzsektor die Mittel effizienter bereitstellen.
Grund für die Einführung der Mitarbeiterbeteiligung ist in den meisten Unternehmen weniger die Liquiditätsbeschaffung als vielmehr die Mitarbeiterbindung, die Motivation, die Förderung der innovativen Kräfte sowie des unternehmerischen Denkens der Mitarbeiter.