Standortpolitik
Alternative Antriebsoptionen
28.08.2019 – Die Diskussion um Fahrverbote und die Diesel-Technologie hat viele Unternehmen bei der Wahl geeigneter Antriebsarten verunsichert. Wären neue Dieselfahrzeuge von Fahrverboten betroffen? Was hat es mit den Wechselprämien auf sich? Und vor allem: Welche Alternativen stehen zur Verfügung? In seinem Merkblatt zum Thema stellt der DIHK die Optionen Benzin, Hybrid, Elektro, Erd- und Flüssiggas vor und beantwortet die häufigsten Fragen.
Viele Unternehmen in betroffenen Ballungsgebieten stellen die Frage, ob sie ihre Dieselfahrzeuge nachrüsten können. Für zahlreiche Nutzfahrzeuge hat die Bundesregierung dazu Förderprogramme aufgesetzt. Gefördert wird die Nachrüstung folgender Fahrzeugklassen:
•schwere Kommunalfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, wie etwa Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeuge
•Diesel-Busse
•leichte Nutzfahrzeuge von 2,8 t bis 7,5 t (sog. Handwerker- und Lieferfahrzeuge)
•schwere Kommunalfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, wie etwa Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeuge
•Diesel-Busse
•leichte Nutzfahrzeuge von 2,8 t bis 7,5 t (sog. Handwerker- und Lieferfahrzeuge)
Fördervoraussetzungen für die leichten Nutzfahrzeuge sind u. a., dass sich der Firmensitz in einer Stadt mit Grenzwertüberschreitung oder in einem ihr angrenzenden Landkreis befindet. Dann können Zuschüsse von maximal 3.000 Euro (unter 3,5 Tonnen) beziehungsweise 4.000 Euro (ab 3,5 Tonnen) gewährt werden. Für Handwerker- und Lieferfahrzeuge liegen bisher (Stand 13. Juni 2019) noch keine Betriebserlaubnisse für Nachrüstsysteme vor. Dennoch können berechtigte Unternehmen im Voraus Anträge stellen. Antragsunterlagen und alle weiteren Voraussetzungen zur Antragsstellung finden Unternehmen auf der Homepage des Projektträgers.