IHK-Organisation

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Der DIHK ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder die Industrie- und Handelskammern sind.
Er vertritt in allen Fragen, die das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft betreffen, den gemeinsamen Standpunkt der IHKs auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gegenüber der Politik, der Verwaltung, den Gerichten und der Öffentlichkeit.
Zu den Kernaufgaben des DIHK gehört es, das Wissen der Organisation zu bündeln. Dabei kooperiert der DIHK auf allen seinen Arbeitsebenen mit den IHKs. Der DIHK setzt die Informationen und Erfahrungen der IHKs in Politikberatung in Berlin und Brüssel um und informiert die IHKs über aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und europäischer Ebene.
Höchstes Organ des DIHK ist die Vollversammlung, in der alle IHKs durch ihre Präsidenten und ihre Hauptgeschäftsführer vertreten sind. Sie wählt den Präsidenten des DIHK und die Vizepräsidenten.
Der DIHK-Präsident, der zugleich Mitglied des Präsidiums einer IHK sein muss, ist Repräsentant der gesamten Organisation – und damit der deutschen gewerblichen Wirtschaft – gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Der DIHK-Vorstand berät den Präsidenten und verantwortet die wirtschaftspolitischen Positionen des DIHK. Unterstützt werden die ehrenamtlichen Organe durch mehr als 200 Mitarbeiter in Berlin und Brüssel. Der DIHK-Hauptgeschäftsführer leitet die Geschäfte des DIHK und wird von der Vollversammlung bestellt.
Der DIHK hat 16 Fachausschüsse, deren Mitglieder sich vor allem aus der Unternehmerschaft bilden.
Institutioneller Sitz des DIHK ist dort, wo Bundesregierung und Bundesparlament ihren Sitz haben. Das war von Juni 1949 bis September 1999 Bonn. Seit dem 1. Oktober 1999 ist es Berlin.