Wer, Was, Wann

Fragen und Antworten zur Wahl

Hier werden die wichtigsten Fragen zur IHK Vollversammlungswahl 2024 beantwortet. Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung!

Was sind die Aufgaben der Industrie- und Handelskammer und der Vollversammlung?

Die IHK Limburg zählt rund 13.000 Mitgliedsunternehmen und umfasst das Gebiet des Landkreises Limburg-Weilburg.
Sie hat die Aufgabe, das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft wahrzunehmen. Dies beinhaltet hoheitlichen Aufgaben, im Auftrag des Staates sowie verschiedene Serviceangebote für Unternehmen. Beispiele für das Spektrum der IHK-Arbeit sind:
  • Beratung der Mitgliedsunternehmen
  • Betreuung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsausbildung
  • Sachverständigenwesen
  • Ausstellen von Bescheinigungen für die Außenwirtschaft
  • Abnahme von Sachkundeprüfungen
  • Mitwirkung in Gesetzgebungsvorhaben auf EU, Bundes- und Landesebene
  • Abgabe von Stellungnahmen für Gerichte und Behörden
  • Berufliche Fort- und Weiterbildung
  • Erteilung gewerberechtliche Erlaubnisse
  • und vieles mehr.
Um die genannte Aufgabe der Interessenvertretung im Sinne der Unternehmen verwirklichen zu können, wird über alle wichtigen Fragen, die die IHK-Zugehörigen betreffen sowie über die Richtlinien der IHK-Arbeit, Finanz- und Personalfragen und über die Höhe der Beiträge und Gebühren, in der IHK-Vollversammlung, dem sogenannten „Unternehmerparlament“ entschieden.

Wie setzt sich die Vollversammlung zusammen?

Die 30 heimischen Unternehmer/-innen werden für fünf Jahre gewählt. Sie kommen aus verschiedenen Branchen und verteilen sich auf insgesamt elf Wahlgruppen. Dies stellt sicher, dass die wichtigsten Wirtschaftszweige vertreten sind. Die Sitze werden wie folgt aufgeteilt:
Wahlgruppe I:  
Industrie, produzierende Gewerbe
5 Mitglieder
Wahlgruppe II:
Einzelhandel   
5 Mitglieder
Wahlgruppe III: 
Großhandel
2 Mitglieder
Wahlgruppe IV: 
Kredit- und Versicherungsgewerbe
1 Mitglied
Wahlgruppe V: 
Hotel- und Gaststättengewerbe  
1 Mitglied
Wahlgruppe VI:
Verkehrsgewerbe  
1 Mitglied
Wahlgruppe VII:
Handelsvertreter und Makler
2 Mitglieder
Wahlgruppe VIII:
überwiegend unternehmensbezogene Dienstleistungen
7 Mitglieder
Wahlgruppe IX:
sonstige, überwiegend verbraucherbezogene
Dienstleistungen,
3 Mitglieder
Wahlgruppe X: 
Baugewerbe 
2 Mitglieder
Wahlgruppe XI:
Energie
1 Mitglied

Wer kann sich als Kandidat aufstellen lassen?

Wählbar sind alle IHK-zugehörigen natürlichen Personen, die am Wahltag volljährig sind. Bei inhabergeführten Unternehmen können sich die Inhaber zur Wahl stellen, bei juristischen Personen sind es deren gesetzliche Vertreter, z. B. der Geschäftsführer oder ein ins Handelsregister eingetragener Prokurist. Die Wählbarkeit eines Kandidaten wird nach Eingang der Wahlbewerbung durch den Wahlausschuss überprüft. Daneben ist auch eine besondere Bevollmächtigung von in leitender Funktion tätigen Mitarbeitern grundsätzlich möglich. Wahlbewerbungen müssen bis zum 30. Oktober bei der IHK Limburg eingegangen sein.

Was sind Wählerlisten?

Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerliste eingetragen sind, sind wahlberechtigt und wählbar. In der Wählerliste ist festgelegt, in welcher Wahlgruppe man wahlberechtigt und wählbar ist. Die Wählerlisten können in der Zeit vom 
vom 19. September 2023 bis 02. Oktober 2023 
von den IHK-zugehörigen Unternehmen oder ihren Bevollmächtigten in Räumen der Industrie- und Handelskammer Limburg eingesehen werden.

Wie wird gewählt?

Sie können Ihre Stimme für die Vollversammlungswahl per Briefwahl oder online abgeben. Jede und jeder Wahlberechtigte kann jedoch nur einmal wählen. Die Wahlunterlagen werden Ihnen zugesandt. Erhalten Sie Wahlunterlagen für mehrere Wahlberechtigte, können Sie das Wahlrecht für jeden Wahlberechtigten ausüben.