Amtliches

1. Wahlbekanntmachung

Der am 08. März 2023 durch die Vollversammlung berufene Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Limburg, bestehend aus, Petra Häuser (Vorsitzende), Wilhelm Höhler, Peter Josef Klein, Reinhard Vohl und Leonhard Wagner, macht hiermit allen IHK-Zugehörigen bekannt: Die derzeitige Wahlperiode (2019-2024) der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Limburg endet im April 2024 und muss für die Dauer weiterer fünf Jahre erneut gewählt werden.

1.    Grundlage für die Durchführung der Wahl

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Wahl ist die Wahlordnung (WO) der Industrie- und Handelskammer Limburg. Die WO ist in der aktuellen Fassung am 21.03.2023 vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung genehmigt und in der letzten Ausgabe der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft Region Limburg-Weilburg“ (April/Mai 2023) bekannt gemacht worden. Sie ist auch im Internet unter: www.ihk-limburg.de (Menüpunkt „Über uns“ und dort unter „Rechtsgrundlagen unserer Arbeit“) abrufbar.

2.    Wahlart

Die Wahl wird schriftlich (Briefwahl) und elektronisch (elektronische Wahl) durchgeführt. Es zählt die zuerst in die Wahlurne (elektronische oder Briefwahlurne) eingehende Stimme. Eine danach eingehende Stimme wird zurückgewiesen.

3.    Wählerlisten

a) Die gemäß § 9 Abs. 1 und 2 WO aufzustellenden Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) können für die Dauer von 14 Tagen vom
19.09.2023 bis 02.10.2023
im Gebäude der IHK Limburg, Walderdorffstr. 7, 65549 Limburg, Servicecenter (Erdgeschoss), während der Geschäftszeiten (Montag-Donnerstag 8.00 - 16.45 Uhr und Freitag 8.00 - 15.00 Uhr) von den Wahlberechtigten oder deren Bevollmächtigten beschränkt auf die jeweilige Wahlgruppe eingesehen werden (§ 9 Abs. 3 WO).
b) Einsprüche gegen die Wählerlisten sind gem. § 10 Abs. 4 WO binnen einer Woche im Anschluss an die Auslegungsfrist (s. hierzu Ziffer 3. a))
bis 09.10.2023
schriftlich beim Wahlausschuss einzulegen, wobei auch eine Übermittlung per Fax zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail.
c) Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören könnten, haben dem Wahlausschuss gem. § 9 Abs. 4 WO binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist (s. hierzu Ziffer 3. a))
bis 09.10.2023
mitzuteilen, in welcher Wahlgruppe sie ihr Stimmrecht ausüben wollen; andernfalls weist sie der Wahlausschuss einer dieser Wahlgruppen zu und streicht sie in den anderen Wahlgruppen.
d) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, zu deren satzungsmäßig festgelegtem Gegenstand die Übernahme der Geschäftsführung einer Personengesellschaft als Komplementär einer KG bzw. als geschäftsführender Gesellschafter einer OHG gehört, sind in der gleichen Gruppe wahlberechtigt wie die Personengesellschaft (§ 9 Abs. 2 WO).
e) Wahlberechtigte, die als Besitzgesellschaft für einen anderen Wahlberechtigten tätig sind, sind auf Antrag der Wahlgruppe dieses anderen Wahlberechtigten zuzuweisen (§ 9 Abs. 2 WO).
d) Wählen kann nur, wer in der festgestellten Wählerliste eingetragen ist (§ 9 Abs. 5 WO) oder bis eine Woche vor dem Ende der Wahlfrist (§ 8 Abs. 2 WO) nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist des § 9 Absatz 4 entstanden ist.

4.    Wahlvorschläge

a) Die IHK-Zugehörigen werden aufgefordert, bis drei Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist (s. hierzu Ziffer 3.b)), spätestens
bis zum 30.10.2023
Wahlvorschläge beim Wahlausschuss einzureichen. Bewerber können nur für die Wahlgruppe benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Der Wahlvorschlag bedarf gemäß § 11 Abs. 3 WO keiner zusätzlichen Stützunterschriften (Selbstvorschlag).
b) Jede Bewerberliste soll insgesamt wenigstens einen Bewerber mehr enthalten, als in der Wahlgruppe zu wählen sind.
Zu wählen sind 30 Mitglieder der Vollversammlung. Sie werden in 11 Wahlgruppen gewählt und zwar für:
Wahlgruppe I:  
Industrie, produzierende Gewerbe
5 Mitglieder
Wahlgruppe II:
Einzelhandel   
5 Mitglieder
Wahlgruppe III: 
Großhandel
2 Mitglieder
Wahlgruppe IV: 
Kredit- und Versicherungsgewerbe
1 Mitglied
Wahlgruppe V: 
Hotel- und Gaststättengewerbe  
1 Mitglied
Wahlgruppe VI:
Verkehrsgewerbe  
1 Mitglied
Wahlgruppe VII:
Handelsvertreter und Makler
2 Mitglieder
Wahlgruppe VIII:
überwiegend unternehmensbezogene Dienstleistungen
7 Mitglieder
Wahlgruppe IX:
sonstige, überwiegend verbraucherbezogene
Dienstleistungen,
3 Mitglieder
Wahlgruppe X: 
Baugewerbe 
2 Mitglieder
Wahlgruppe XI:
Energie
1 Mitglied 
                  
 
c) Die Bewerber sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen; außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist; ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit gemäß der Wahlordnung der IHK Limburg ausschließen;
d) Der Wahlausschuss prüft die eingegangenen Wahlbewerbungen und Wahlvorschläge und fordert erforderlichenfalls die Vorschlagenden/Bewerber unter Fristsetzung zur Beseitigung von heilbaren Mängeln auf.
e) Auf Grund der eingegangenen Wahlvorschläge fasst der Wahlausschuss die gültigen Wahlvorschläge jeder Wahlgruppe zu einer einzigen Kandidatenliste zusammen und macht die Kandidatenliste mit den Angaben: Familienname, Vorname, Funktion im Unternehmen und Bezeichnung des IHK-Zugehörigen bekannt.
f) Vordrucke für Wahlvorschläge bzw. – bewerbungen können beim Wahlausschuss angefordert werden.
Jeder IHK-Zugehörige kann nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein (§ 4 Abs. 4 WO). In die Vollversammlung können gemäß § 5 Abs. 1 WO gewählt werden natürliche Personen, die
-    am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind
-    das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und
-    entweder selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind.
-    Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen.

5.    Wahlunterlagen/elektronische Wahl

Die Wahlberechtigten erhalten von der IHK ihre Wahlunterlagen für die Briefwahl. Für die elektronische Wahl werden dem Wahlberechtigten Wahlunterlagen mit den Zugangsdaten (Login-Kennung, Passwort und URL zum Wahlportal) sowie Informationen zur Durchführung der Wahl und der Nutzung des Wahlportals übermittelt. Das Wahlportal ermöglicht die Stimmabgabe mittels Aufruf eines elektronischen Stimmzettels.
Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen. Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben. Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.

6.    Stimmabgabe, Wahlfrist

Die Wahlfrist endet am
20.02.2024 um 12:00 Uhr.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Stimmen in der IHK vorliegen oder auf dem Wahlserver gespeichert sein (§ 8 Abs. 2 WahlO).
Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass die Wahlunterlagen ab dem 17. Januar 2024 versendet werden. Das Online-Wahlsystem wird am 18. Januar 2024, 0:00 Uhr freigeschaltet.

7.    Bekanntmachungen

Wir bitten die Wahlberechtigten, die weiteren Bekanntmachungen über die Wahl der Vollversammlung zu beachten. Diese sind zu finden unter: www.ihk-limburg.de
Der Schriftverkehr im Zusammenhang mit der IHK-Wahl ist zu richten an den Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Limburg, Walderdorffstr. 7, 65549 Limburg. Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass für nähere Auskünfte und Informationen zur Wahl auch die IHK Limburg, Geschäftsbereich Recht und Fair Play zur Verfügung steht. Zusätzlich sind Informationen zur Wahl auch auf der Homepage abrufbar.

Anschrift Wahlausschuss:        
Wahlausschuss Industrie- und Handelskammer Limburg
Walderdorffstr. 7
65549 Limburg/Lahn
Fax: 06431210-0
Email: wahlausschuss@limburg.ihk.de

Limburg, den 11.05.2023

Der Wahlausschuss
der Industrie- und Handelskammer Limburg

Tag der Einstellung: 25.07.2023