IHK - wieso, weshalb, warum
Auftrag - Aufgaben - Organisation
Was ist die IHK?
Die Industrie und Handelskammer ist eine Einrichtung, die der Selbstverwaltung der Wirtschaft dient. In ihr sind alle Gewerbetreibenden der Region mit Ausnahme des Handwerks zusammengeschlossen. Sie hat die Aufgabe, die ihr angehörenden Unternehmen zu fördern und die gemeinsamen Interessen aller Wirtschaftsbereiche wahrzunehmen. Im Gegensatz zu den Verbänden mit freiwilliger Mitgliedschaft nehmen die Kammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts neben ihren Selbstverwaltungsaufgaben auch Hoheitsfunktionen wahr. Die Kammern können dies, da sie von Einzelinteressen unabhängig sind, wodurch ihre Objektivität gesichert wird. Der Bezirk der Industrie und Handelskammer Limburg umfasst den Landkreis Limburg-Weilburg.
Was tut die IHK?
Die Industrie und Handelskammer bietet ihren Mitgliedsunternehmen, unabhängig von ihren jeweiligen Betriebsgrößen, vielfältige Dienstleistungen an. Daneben vertritt sie das Gesamtinteresse der ihr angeschlossenen Gewerbetreibenden gegenüber der Bundes und Landesregierung sowie gegenüber Stadt, Gemeinde und Kreisverwaltungen. Diese Arbeit ist zwar nach außen nicht immer sichtbar, und ihre Ergebnisse werden meist für selbstverständlich gehalten. Und doch beeinflusst sie die Kammer durch ihre Mittlerrolle nachhaltig. Alle deutschen Industrie und Handelskammern sind in ihrer Dachorganisation, dem Deutschen Industrie und Handelskammertag, zusammengeschlossen. Überregionale Fragen, insbesondere die Gespräche auf Bundesebene, werden in Abstimmung mit den Kammern vom Deutschen Industrie und Handelskammertag geführt. Daneben arbeiten die Kammern weltweit im Verbund mit den internationalen Handelskammern zusammen.
Wie ist die IHK organisiert?
Oberstes Organ der Kammer ist die Vollversammlung. Ihr gehören mindestens 30 Kaufleute an, die nach einem bestimmten Verteilerschlüssel, der die Wirtschaftsstruktur des Kammerbezirks widerspiegelt, in gleicher, geheimer Wahl für jeweils 5 Jahre in das "Parlament der Wirtschaft" gewählt werden. Die Tätigkeit in der Vollversammlung ist ehrenamtlich. Besondere Fachfragen werden in Ausschüssen behandelt, die mit qualifizierten Praktikern besetzt sind. Wie jedes andere Parlament wählt die Vollversammlung einen Präsidenten sowie die Vizepräsidenten. Der Präsident vertritt zusammen mit dem Hauptgeschäftsführer die Kammer. In Abstimmung mit Präsident und Vollversammlung ist der Hauptgeschäftsführer für die laufende Kammerarbeit verantwortlich. Im stehen dabei in den verschiedenen Geschäftsbereichen weitere Mitarbeiter zur Verfügung.