IHK fordert Überprüfung

NO2-Werte in Limburg repräsentativ und nicht nur an Hotspots messen

26. Februar 2019 – Die IHK Limburg fordert eine Überprüfung der Messstellen für Stickstoffdioxid in Limburg. Dazu wird ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Auslegung der EU-Richtlinie zur Positionierung von Messstellen sowie die konkrete Ortswahl in Limburg prüft. Die Maßnahme ist Teil einer Resolution der IHK-Vollversammlung, die auf die weitreichenden Folgen eines Fahrverbots für Wirtschaft und Bevölkerung hinweist.
In ihrer Resolution und in Schreiben u. a. an das hessische Umweltministerium hat die IHK betont, dass sie sich für eine hohe Qualität und Repräsentativität der Messung der Luftqualität in Limburg einsetzt und hat gefordert, dass die Orte, an denen Passivsammler oder der stationäre Messcontainer die Luftqualität in Limburg messen, überprüft werden sollten. Dass möglicherweise nicht repräsentative Messungen zu einem Hebel für Fahrverbote in Limburg werden könnten, wäre aus Sicht der IHK sehr unglücklich.
Von der betreffenden Luftqualitätsrichtlinie werden hohe Anforderungen an die Positionierung der Messstationen gestellt: Im Fall von Stickstoffdioxid sollen die Messeinrichtungen die Luftqualität an Orten beurteilen, an denen sich Personen ein ganzes Jahr über aufhalten und die auch für andere Orte der Stadt repräsentativ sind. Ihre Messergebnisse sollen zudem für eine Straßenlänge von mindestens 100 Metern repräsentativ sein und der Messeinlass der Stationen darf nicht beeinträchtigt werden.
Sinn und Ziel der Messungen ist laut der betreffenden EU-Richtlinie (2008/50/ EG, Anhang III bzw. der 39. BImSchV, Anlage 3) nicht, in besonders belasteten Gebieten die höchsten Messwerte zu erzielen, sondern in den höchst belasteten Gebieten „repräsentative“ Werte zu gewinnen. Bezüglich der in einem besonders belasteten Bereich installierten Messeinrichtungen an der Schiede Höhe Karstadt bestehen nach Ansicht der IHK insbesondere Zweifel, ob diese an geeigneter Stelle angebracht sind, um repräsentative Messwerte liefern zu können.
Die IHK Limburg ist zusammen mit anderen Industrie- und Handelskammern in Hessen der Meinung, dass in Limburg, aber auch in anderen Städten Hessens, Messstellen häufig so positioniert sind, dass nicht repräsentative Werte für einen Straßenzug, sondern Maximalwerte an Hotspots gemessen werden. In Limburg könnten die Messstellen an der Schiede, Höhe Karstadt, als ein Beispiel angeführt werden.
Die Aufstellung der Messstellen an Hotspots beispielsweise am Fahrbahnrand, vor Lichtsignalanlagen oder in Kreuzungsbereichen ist aus Sicht der IHKs insofern problematisch, da dort kein für die Exposition der Bevölkerung repräsentativer Wert gemessen werden kann. Ein repräsentativer Wert könne wesentlich niedriger liegen als ein gemessener Maximalwert.
Deshalb stellt sich nach Ansicht der IHKs als erstes die Frage, wie die Anforderungen der EU-Richtlinie zur Positionierung von Messstellen rechtlich korrekt auszulegen sind. Hieran schließt die Frage an, inwieweit die tatsächliche Ortswahl von Messstellen vor diesem Hintergrund geeignet war.
Gutachten zur Untersuchung der Messstellen
Die IHKs in Hessen wollen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag diese Fragestellung durch ein juristisches Gutachten aufarbeiten lassen. Dabei sollen konkrete Messstellen in Hessen und zwar in Limburg, Frankfurt, Darmstadt und Offenbach beispielhaft untersucht werden. Aus dem Gutachten sollen Forderungen für eine geeignetere Positionierung von Messstellen abgeleitet und dem Land Hessen als Verfasser der Luftreinhaltepläne Hinweise zur Bewertung der bisherigen Ergebnisse gegeben werden.
Selbst kleinräumige Diesel-Fahrverbote stellen aus Sicht der IHKs weitgehende Eingriffe in die Mobilität und das Eigentum von Bürgern und Unternehmen dar. Zweifel an der Grundlage entsprechender Entscheidungen würden daher nachhaltig die Akzeptanz von Politik und Justiz untergraben. Mit dem Gutachten und den daraus abgeleiteten Hinweisen wollen die IHKs einen aktiven Beitrag für eine sachlich fundierte Diskussion leisten.
„Wir sind der Überzeugung, dass repräsentative Messwerte die Betroffenheit der Bevölkerung besser darstellen können und gleichzeitig die Unverhältnismäßigkeit eines drohenden Diesel-Fahrverbots in Limburg aufzeigen können“, sagt Monika Sommer, Hauptgeschäftsführerin der IHK Limburg. „Daher hat die IHK Limburg auch Ministerpräsident Volker Bouffier um Unterstützung zur Überprüfung von Messstellen in hessischen Städten gebeten und sich mit der Stadt Limburg verständigt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.“