22. September 2021
Fahrverbote: IHK nimmt Stellung
Die IHK Limburg kritisiert die geplante Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Limburg und lehnt vor allem die geplanten Dieselfahrverbote ab. Diese wären in vielerlei Hinsicht unverhältnismäßig und würden den regionalen Wirtschaftsraum erheblich treffen. Dies hat die IHK in einer Stellungnahme gegenüber dem Hessischen Umweltministerium dargelegt.
„Der Wohlstand im Landkreis Limburg-Weilburg basiert auch auf der Stärke der hier ansässigen Unternehmen. Wirtschaftliche Tätigkeit bringt Verkehr mit sich, etwa zur Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen. Zugleich hat sich die Kreisstadt Limburg als Unternehmens-, Einkaufs, Schul- und Behördenstadt besonders gut entwickelt und zieht auch viele Touristen an. Ihre Prosperität verdankt sie auch ihren guten Verkehrsverbindungen“, sagt IHK-Präsident Ulrich Heep.
Im Luftreinhalteplan für Limburg ist ein Fahrverbot auf der Bundesstraße B8 von der Einmündung Wiesbadener Straße bis zu Schiedekreuzung vorgesehen.
© IHK Limburg
Angesichts dieser Bedeutung der Mobilität für Limburg als Unternehmensstandort und Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums hat sich die IHK Limburg in einer Stellungnahme zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Limburg gegenüber dem Hessischen Umweltministerium vor allem mit dem geplanten Dieselfahrverbot auseinandergesetzt. In verschiedenen Punkten legt sie ihre Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des vorgesehenen Fahrverbotes dar.
Fahrverbote unverhältnismäßig
Die Luft in Limburg ist in den letzten Jahren durch Maßnahmen der Stadt und mehr Fahrzeuge mit modernen Motoren immer sauberer geworden und bei weiter positiver Entwicklung werden die Grenzwerte bald unterschritten. Deshalb wird in der Stellungnahme der IHK gefragt, warum wegen einer nur noch kurzzeitig bestehenden Grenzwertüberschreitung in der Nähe der Schiedekreuzung eine Verbotsstrecke von der Schiedekreuzung entlang der Bundesstraße B 8 bis zur Wiesbadener Straße vorgesehen werde. Innerstädtische Straßentransporte z. B. von den Gewerbegebieten südlich von Limburg in das nördliche Limburg oder zur Autobahn wären zu problematischen Umwegen gezwungen, etwa über die Zeppelinstraße oder die Diezer Straße.
Auch als Einkaufsstadt mit Versorgungsfunktion für die Region würde Limburg aus Sicht der IHK unter einem Fahrverbot leiden. „Viele Kunden kommen aus der ländlichen Umgebung und nutzen aufgrund der technischen Vorteile noch Fahrzeuge mit Euro-4 und Euro-5-Dieselantrieb“, betont Heep. „Die Verkehrsabwicklung in der Innenstadt würde durch das auf der Schiede vorgesehene Dieselfahrverbot erheblich erschwert. Die aus einem Fahrverbot resultierenden Ausweichverkehre würden nicht nur zu einer Verschlechterung der Umweltbilanz führen, sondern auch zu neuen Gefahrensituationen auf weniger qualifizierten Straßen“, so der IHK-Präsident.
Unverständlich ist für die IHK auch, dass eine Stadt, welche mit vielerlei Maßnahmen ihren Anteil an der stetig geringer werdenden Luftbelastung leistet, „auf den letzten Metern“ von einem vorauseilenden Fahrverbot der Landesregierung „überholt“ werden soll. „Nicht nur viele Limburger Bürger, auch Vertreter von Handel, Dienstleistungen und Industrie haben sich in die Überlegungen für Verbesserungen in ihrer Stadt eingebracht. Die Bezeichnung von Limburg als Umweltzone hat inzwischen einen positiven Klang und steht für ein Bewusstsein und Engagement im Sinne der Bürger. Ein von der Verhältnismäßigkeit her nicht gerechtfertigtes Fahrverbot wird dem nicht gerecht“, erklärt Heep.
Nachvollziehbare Messtechnik – Nachhaltige Umgehung
Die IHK Limburg plädiert auch dafür, dass sich die Hessische Landesregierung für eine nachvollziehbare, realistische, gezielt dem Gesundheitsschutz dienende Gestaltung der Messtechnik einsetzt. Im Luftreinhalteplan ist nicht zu erkennen, wie hoch die unterschiedliche Belastung der betroffenen Wohnbevölkerung in den Straßenabschnitten ist. Vor allem sollten weitere Maßnahmen geprüft werden, die Konzentration der Schadstoffe an dem kritischsten Abschnitt der Schiede zu mindern, bevor Fahrverbote eingeführt werden. Erst wenn alle möglichen Maßnahmen geprüft wurden und es auch belastbare Prognosen zu deren Auswirkungen bzw. zukünftigen Schadstoffbelastung für die nächsten Jahre gibt, sollten Fahrverbote erwogen werden. Diese Fahrverbote sollten dann auch unter Abwägung der Auswirkungen der Länge des gesperrten Abschnitts und der Abstufung der verbotenen Fahrzeuge (z. B. Pkw oder Lkw) erfolgen.
In ihrer Stellungnahme fordert die IHK auch mehr Engagement der Landesregierung für eine Umgehungslösung für Limburg. Diese schon seit Jahrzehnten geplante Maßnahme würde nachhaltig mehr Gestaltungsraum für z. B. Radwege in der Innenstadt schaffen.