18. März 2021
B 49 als Kraftfahrstraße freigeben
Die Vertreter der heimischen Verkehrsunternehmen haben sich in der jüngsten Sitzung des Verkehrsausschusses der IHK Limburg für eine baldige Freigabe der Bundesstraße B 49 als Kraftfahrstraße im vierspurigen Abschnitt zwischen Limburg und Löhnberg ausgesprochen.
Leistungsfähige Verkehrswege sind ein zentraler Standortfaktor für die Wirtschaft der Region und deren Logistik. Das gilt insbesondere für die Bundesstraße B 49, die den Raum zwischen Limburg, Weilburg, Wetzlar und Gießen verbindet und an die überregionalen Autobahnen anbindet.
Allerdings ist die vierspurig ausgebaute Bundesstraße zwischen Limburg und Löhnberg, anders als zwischen Löhnberg und Wetzlar, nicht als Kraftfahrstraße ausgewiesen. Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen dort nicht schneller als 60 km/h fahren. Grund hierfür und dass langsamere Fahrzeuge nicht verboten sind ist, dass es für diese noch keine akzeptablen Ausweichrouten gibt – so die Sichtweise der Widerspruchsführer gegen eine Freigabe.
Für die heimischen Logistikunternehmen und ihre Lkw-Fahrer hat das jedoch verschiedene negative Folgen. Die Branchenvertreter im IHK-Verkehrsausschuss fordern daher eine schnelle Freigabe der ausgebauten Abschnitte der B 49 als Kraftfahrstraße entsprechend ihrer Bestimmung als wichtige überregionale Ost-West-Verbindung.
„Wie notwendig die oft so selbstverständlich vorausgesetzte Logistik für Wirtschaft, Handel und Bevölkerung ist, hat man in der Corona-Krise verstärkt wahrgenommen“, sagt Jürgen Strieder, Verkehrsunternehmer und Vorsitzender des IHK-Verkehrsausschusses, dessen Unternehmen seinen Stammsitz in Merenberg direkt an der B 49 hat.
Ausgebaute Langsamfahrstrecke
„Die ausgebaute B 49 sieht nur wie eine Schnellstraße aus, die Reisezeit hat sich für das Transportgewerbe, anders als von der Politik und Hessen Mobil im Jahr 2018 angekündigt, aber kaum verkürzt“, meint Strieder. „Ein Lkw darf von Wetzlar kommend bis zu 80 km/h fahren, kommt er auf die Ausbaustrecke muss er abbremsen. Ab Löhnberg darf er auf der dann vierspurigen Straße maximal 60 km/h fahren – und das auf der bis Limburg bestens ausgebauten Strecke“, so Strieder.
Zugleich hat sich nach Erfahrung der regionalen Verkehrsunternehmen durch den Ausbau auch die Verkehrssicherheit auf der B 49 nicht so erhöht wie angekündigt. Denn noch immer dürfen langsame Fahrzeuge die vierspurige Bundesstraße nutzen, ob Fahrrad, Moped, oder langsamer Traktor, während Pkw-Fahrer auf der ausgebauten Straße mit 100 km/h unterwegs sind. Auch werden langsam fahrende Lkw auf der autobahnähnlich ausgebauten B 49 von den schnelleren Pkw-Fahrern als Verkehrshindernis wahrgenommen bzw. es drohen Auffahrunfälle.
„Auf einer so gut ausgebauten Straße geht von einem LKW, der nur 60 km/h fahren darf mehr Gefahr aus als von einem der 80 Km/h fährt“, sagt Strieder, dessen Fahrer und Fahrzeuge Tag für Tag auf den Straßen Deutschlands und auch international unterwegs sind. „Das ist gefährlich und sollte nicht so sein. Eine sehr unglückliche Situation für eine Straße, die mit viel Aufwand als überörtlicher Verkehrsweg geplant und errichtet wurde“, meint Strieder.
Zudem laufen Lkw-Fahrer Gefahr, bei geringfügigem Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht nur Bußgeldbescheide zu bekommen, sondern auch einen Eintrag im Fahreignungsregister zu erhalten. Höchststrafe für einen Berufskraftfahrer wäre ein Fahrverbot bzw. der Führerscheinentzug. Auch für das beschäftigende Verkehrsunternehmen wäre dies ein schwerer Schlag, denn insbesondere Berufskraftfahrer sind knapp und nicht einfach zu ersetzen.
„Welcher ortsunkundige Fahrer registriert von Wetzlar kommend, dass das blaue Schild „Kraftfahrstraße“ fehlt und er von Löhnberg bis Limburg auf der bestens ausgebauten Strecke nur maximal 60 km/h fahren darf“, fragt Strieder angesichts jüngst angekündigter verstärkter Geschwindigkeitskontrollen.
Warten auf Entscheidung
Auf eine erneute Anfrage der IHK Limburg teilte Hessen Mobil Anfang März mit, dass man weiterhin prüfe, inwieweit das nachgeordnete Straßen- und Wegenetz für den verdrängten langsamen Verkehr insbesondere den landwirtschaftlichen Verkehr ausreichend ist oder ob noch Optimierungen vorgenommen werden müssen. „Besser wäre gewesen, wenn diese Prüfung schon zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe im November 2018 abgeschlossen gewesen wäre, resümiert Strieder.
Da Hessen Mobil der IHK keine zeitliche Perspektive für eine Freigabe nennen konnte, hat diese vorgeschlagen, mit einem Schild „80 km/h für Fahrzeuge ab 7,5 t Gesamtgewicht“ die Möglichkeit zu schaffen, schneller als 60 km/h zu fahren. Sollte dies nicht möglich sein, könnten zumindest Schilder aufgestellt werden, die auf die Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen hinweisen. Sie würden die Lkw-Fahrer auf der mautpflichtigen Strecke vor hohen Strafzahlungen oder gar dem Verlust ihres Führerscheins wegen zu schnellen Fahrens bewahren.
Informationen zur KraftfahrstraßeDie Kraftfahrstraße ist ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überschreiten können. Auf Kraftfahrstraßen gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wenn nicht ausdrücklich anders erlaubt, also innerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 50 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h. Ansonsten liegt auf einspurigen Bundes- und Landstraßen die Höchstgeschwindigkeit für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,49 t und Omnibusse bei 80 km/h. Schwergewichtige LKW mit einem Gesamtgewicht von über 7,49 t dürfen dagegen höchstens mit Tempo 60 fahren, auf ausgewiesenen Kraftfahrstraßen wie auch auf Autobahnen 80 km/h.