Dienstleistungswirtschaft
Bewachergewerbe
Allgemeines
Für die selbständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Auch eingesetztes Personal muss bestimmte Voraussetzungen erbringen.
Die IHK Lahn-Dill führt für die Industrie- und Handelskammern in Mittelhessen die Sachkundprüfungen und Unterrichtungen durch. Dort finden Sie weitere Angaben zu den Voraussetzungen und Kosten.
Sachkundeprüfung
Bewachungsunternehmer müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Dies gilt ebenso für Bewachungspersonal, das bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Großveranstaltungen in leitender Funktion eingesetzt wird. Die Zuverlässigkeitsprüfung des Unternehmers und des Wachpersonals muss alle drei Jahre wiederholt werden.
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil und werden von der IHK Lahn-Dill für Mittelhessen angeboten.
Unterrichtung für Mitarbeiter
Die IHK Lahn-Dill bietet für ganz Mittelhessen die im Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 GewO vorgeschriebene Unterrichtung an. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten (5-Tage-Schulung) und richtet sich an Unselbständige, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt sind.