Recht und Fair Play
Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler benötigen eine Erlaubnis, sofern sie nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden sind, das für sie die Haftung übernimmt (ungebundene Vermittler). Erlaubnisträger sind bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften jeweils die persönlich haftenden natürlichen Personen. Bei juristischen Personen (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG) ist Erlaubnisträger diese selbst. Dementsprechend sind die Erlaubnisanträge unterschiedlich. Neben der Erlaubnis ist eine Registrierung notwendig, die ebenfalls bei der IHK zu beantragen ist.
Die Antragsformulare finden Sie nebenstehend unter "Weitere Informationen."