Realsteuern
Kommunalsteuern
Die heimischen Kommunen sollten die Hebesätze der Gewerbe- und Grundsteuer zum Jahreswechsel 2020/2021 zumindest konstant halten. Für die im Jahr 2020 angefallenen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer erhalten die Kommunen Ausgleichszahlungen.
Die Corona-Krise macht natürlich auch den heimischen Kommunen und Unternehmen zu schaffen. „Eine Erhöhung der Realsteuersätze wäre allerdings ein falsches Signal an die heimischen Unternehmen“, sagt Michael Müller, stv. Hauptgeschäftsführer der IHK Limburg. „Hohe Hebesätze und die daraus resultierenden Abgaben gehen zu Lasten der Liquidität und Substanz der Unternehmen und schlagen sich negativ auf die Investitionen aus. Im Übrigen benachteiligen sie die Unternehmen im internationalen Wettbewerb“, so Müller weiter.
Die Gewerbesteuereinnahmen der hessischen Kommunen werden im Jahr 2020 nach Schätzung des Statistischen Landesamtes um durchschnittlich 25 Prozent geringer ausfallen als im Vorjahr. Diese Mindereinnahmen werden allerdings ausgeglichen. Hessens Kommunen erhalten insgesamt von Bund und Land über 1,2 Milliarden Euro.
Zum Jahreswechsel 2019/2020 haben einzelne Kommunen im Landkreis Limburg-Weilburg noch Hebesätze erhöht. Aufgrund der aktuellen Lage sollten sie jedoch insbesondere den Hebesatz der Gewerbesteuer aber auch die Hebesätze der Grundsteuer konstant halten.
„Für die Kommunen ist es wichtig, sich im Standortwettbewerb zu behaupten. Hierfür sind die Rahmenbedingungen entscheidend. Dazu gehören insbesondere auch keine zu hohe Abgabenlast für die ansässigen Unternehmen, aber auch, um für Neuansiedlungen attraktiv zu sein. Solide Finanzen der Kommunen sind für die gewerbliche Wirtschaft ein wichtiger Standortfaktor. Dies bleibt weiter Aufgabe, auch der Politik“, so Müller.