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Warennummer / Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik

1. Bedeutung
2. Jährliche Änderung - Bezug des Verzeichnisses
3. Aufbau der Warennummer
4. Komplizierte Einreihung - Grundlagen
5. (Verbindliche) Auskunft zur richtigen Warennummer
6. Basis der Warennummer: das Harmonisierte System
1. Bedeutung
Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Waren werden immer nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer). Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente.
Gerade in elektronischen Zollsystemen mit ihren direkten Verknüpfungen hat eine falsche Warennummer oft umfassende Folgen. Mit Hilfe des elektronischen Zolltarifs (EZT) werden die erforderlichen Angaben bei der Ein- oder Ausfuhr erfasst. Diese Codierungen (beispielsweise Y901) und Zusatzcodes, die bei den Zollanmeldungen anzugeben sind, lassen sich immer im EZT im Bereich Einfuhr oder Ausfuhr recherchieren. Zugang zum elektronischen Zolltarif haben Sie über die Servicespalte neben diesem Text.
Der EU-Zolltarif selbst ändert sich immer zum Jahreswechsel, die jeweilige Verordnung wird immer am 31. Oktober des Vorjahres veröffentlicht. Die Verordnung für 2015 finden Sie hier
2. Jährliche Änderung - Bezug des Verzeichnisses
Zum 1. Januar eines jeden Jahres ändern sich traditionell die Warennummern. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik im Internet bekanntgegeben. Das aktuelle Warenverzeichnis und die Änderungen zum 1. Januar sind in einer ausführlichen und praktischen Information mit Gegenüberstellung der alten und der geänderten Warennummern dargestellt (siehe Servicespalte neben diesem Text).
Es gibt 2015 nur wenige Änderungen. Von den Änderungen betroffen sind Warennummern aus den Kapiteln 4, 16, 29 und 38. Inhaltliche Änderungen gibt es in der Position 2204 (Wein).
Bitte beachten Sie, dass das Zollsystem ATLAS ungültige Warennummern erkennt und nicht verarbeiten kann.
3. Aufbau der Warennummer
Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben.
  • Einfuhr in die EU: 11-stellige Codenummer
  • Ausfuhr aus der EU: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
  • Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
Übersicht über die förmliche Gliederung der 11-stelligen Codenummer
Beispiel (aus www.zoll.de): lebende Wildpferde
Codenummer:
01 Kapitel - Harmonisiertes System
0101 Position - Harmonisiertes System
0101 90 Unterposition - Harmonisiertes System
0101 9019 Unterposition - Kombinierte Nomenklatur
0101 9019 00 Unterposition - TARIC
0101 9019 00 9 Codenummer - Elektronischer Zolltarif
4. Komplizierte Einreihung - Grundlagen
Die Zuordnung von Waren zu Warennummern (Fachsprache: Einreihung) ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist und auch die Klassifikation von Waren ermöglichen muss, die eben erst erfunden werden. Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich - häufig unbeachtet - am Beginn des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Die sogenannten Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses (AV) führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung. Dort finden sich Regelungen zu:
  • unvollständige Waren
  • Mischungen
  • Verpackungen
  • Zweifelsfällen, wenn mehrere Warennummern in Frage kommen:
    • Verwendungszweck sticht Material (Zweck vor Stoff)
    • genauere Beschreibung sticht allgemeine Beschreibung
    • größere Warennummer sticht kleinere
Ein ergänzendes Hilfsmittel zur Einreihung sind die "Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur" der EU-Kommission. Die Erläuterungen werden als wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen angesehen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur finden ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die Erläuterungen finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text. Die letzte Fassung ist am 6. Mai 2011 herausgegeben worden.
5. (Verbindliche) Auskünfte zur richtigen Warennummer
Trotz dieser Hilfsmittel gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen, welche Warennummer anzuwenden ist. Es ist auch denkbar, dass dieselbe Ware bei unterschiedlichen Zollstellen unterschiedlich eingereiht wird. Für ein Unternehmen ist dies problematisch, da Änderungen weitreichende Konsequenzen, beispielsweise im Zollsatz oder bei den erforderlichen Dokumenten haben. Es gibt folgende Klärungsmöglichkeiten:
  • unterschiedliche Auffassungen innerhalb eines Hauptzollamtsbezirks: Klärung durch das zuständige Hauptzollamt. Dies geschieht in der Regel pragmatisch "hinter den Kulissen"
  • unterschiedliche Auffassungen innerhalb Deutschlands: Klärung durch das IWM Dresden. Eine solche Auskunft ist zwar nicht rechtsverbindlich, sollte aber in der Regel für eine einheitliche Handhabung ausreichen.
  • unterschiedliche Auffassungen innerhalb der EU bzw. Wunsch nach verbindlicher Auskunft: hierzu gibt es das Instrument der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Diese wird vom Hauptzollamt Hannover erteilt, sie ist grundsätzlich drei Jahre gültig und bindet die Verwaltung EU-weit. Die Einzelheiten zum Verfahren finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text.
  • Tipp 1: vZTAs werden in der Regel nur für Einfuhren erteilt, nicht aber für Ausfuhren. Es ist aber immer denkbar, dass Sie Waren, die Sie heute ausführen, künftig einführen möchten. Dann würden Sie die vZTA für eine geplante Einfuhr beantragen und somit den Antrag begründen.
  • Tipp 2: die bereits erteilten vZTA können in einer EU-Datenbank recherchiert werden. Den Zugang und eine Anleitung zur Datenbank finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text.
  • Tipp 3: wenn Sie die Warenummer für eine Ausfuhr benötigen, können Sie die Hilfe des Statistischen Bundesamtes in Anspruch nehmen. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls in der Servicespalte neben diesem Text.
6. Basis der Warennummer: das Harmonisierte System
Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels ist eine sechsstellige, weltweit gültige Nomenklatur. Diese stellt die Basis für die achtstellige Warennummer der EU dar. Die Änderung des HS 2007 zum HS 2012 ist in den Warenverzeichnissen seit 2012 umgesetzt. Änderungen der Warennummer/des Harmonisierten Systems betreffen alle Bereiche der Wareneinfuhr und der Warenausfuhr, wie z. B.
  • die Anmeldung der zutreffenden Codenummer
  • die Ermittlung des anzuwendenden Abgabensatzes
  • die Einkaufs- und/oder Verkaufspreiskalkulation
  • die Wahrnehmung der Pflichten eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
  • die Ausstellung oder Anerkennung von Präferenznachweisen oder
  • die Außenhandelsstatistik und die Intrastat.
Weiterhin kann es international zu unterschiedlichen Auslegungen der Warennummer kommen, wenn einzelne Staaten noch HS 2007 anwenden, andere aber bereits HS 2012. Derzeit sind 139 Staaten Vertragsparteien des Harmonisierten Systems. Insgesamt wird das System von 179 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen angewendet. Die nächste Änderung findet zum Jahreswechsel 2016/2017 statt. Informationen zum Harmonisierten System 2012 finden Sie ebenfalls in der Servicespalte neben diesem Text.