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Warennummer / Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
1. Bedeutung
2. Jährliche Änderung - Bezug des Verzeichnisses
3. Aufbau der Warennummer
4. Komplizierte Einreihung - Grundlagen
5. (Verbindliche) Auskunft zur richtigen Warennummer
6. Basis der Warennummer: das Harmonisierte System
2. Jährliche Änderung - Bezug des Verzeichnisses
3. Aufbau der Warennummer
4. Komplizierte Einreihung - Grundlagen
5. (Verbindliche) Auskunft zur richtigen Warennummer
6. Basis der Warennummer: das Harmonisierte System
1. Bedeutung
Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Waren werden immer nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer). Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente.
Gerade in elektronischen Zollsystemen mit ihren direkten Verknüpfungen hat eine falsche Warennummer oft umfassende Folgen. Mit Hilfe des elektronischen Zolltarifs (EZT) werden die erforderlichen Angaben bei der Ein- oder Ausfuhr erfasst. Diese Codierungen (beispielsweise Y901) und Zusatzcodes, die bei den Zollanmeldungen anzugeben sind, lassen sich immer im EZT im Bereich Einfuhr oder Ausfuhr recherchieren. Zugang zum elektronischen Zolltarif haben Sie über die Servicespalte neben diesem Text.
Der EU-Zolltarif selbst ändert sich immer zum Jahreswechsel, die jeweilige Verordnung wird immer am 31. Oktober des Vorjahres veröffentlicht. Die Verordnung für 2015 finden Sie hier
Der EU-Zolltarif selbst ändert sich immer zum Jahreswechsel, die jeweilige Verordnung wird immer am 31. Oktober des Vorjahres veröffentlicht. Die Verordnung für 2015 finden Sie hier
2. Jährliche Änderung - Bezug des Verzeichnisses
Zum 1. Januar eines jeden Jahres ändern sich traditionell die Warennummern. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik im Internet bekanntgegeben. Das aktuelle Warenverzeichnis und die Änderungen zum 1. Januar sind in einer ausführlichen und praktischen Information mit Gegenüberstellung der alten und der geänderten Warennummern dargestellt (siehe Servicespalte neben diesem Text).
Es gibt 2015 nur wenige Änderungen. Von den Änderungen betroffen sind Warennummern aus den Kapiteln 4, 16, 29 und 38. Inhaltliche Änderungen gibt es in der Position 2204 (Wein).
Es gibt 2015 nur wenige Änderungen. Von den Änderungen betroffen sind Warennummern aus den Kapiteln 4, 16, 29 und 38. Inhaltliche Änderungen gibt es in der Position 2204 (Wein).
Bitte beachten Sie, dass das Zollsystem ATLAS ungültige Warennummern erkennt und nicht verarbeiten kann.
3. Aufbau der Warennummer
Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben.
- Einfuhr in die EU: 11-stellige Codenummer
- Ausfuhr aus der EU: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
- Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
Übersicht über die förmliche Gliederung der 11-stelligen Codenummer
4. Komplizierte Einreihung - Grundlagen
Die Zuordnung von Waren zu Warennummern (Fachsprache: Einreihung) ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist und auch die Klassifikation von Waren ermöglichen muss, die eben erst erfunden werden. Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich - häufig unbeachtet - am Beginn des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Die sogenannten Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses (AV) führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung. Dort finden sich Regelungen zu:
Ein ergänzendes Hilfsmittel zur Einreihung sind die "Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur" der EU-Kommission. Die Erläuterungen werden als wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen angesehen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur finden ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die Erläuterungen finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text. Die letzte Fassung ist am 6. Mai 2011 herausgegeben worden.
5. (Verbindliche) Auskünfte zur richtigen Warennummer
Trotz dieser Hilfsmittel gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen, welche Warennummer anzuwenden ist. Es ist auch denkbar, dass dieselbe Ware bei unterschiedlichen Zollstellen unterschiedlich eingereiht wird. Für ein Unternehmen ist dies problematisch, da Änderungen weitreichende Konsequenzen, beispielsweise im Zollsatz oder bei den erforderlichen Dokumenten haben. Es gibt folgende Klärungsmöglichkeiten:
6. Basis der Warennummer: das Harmonisierte System
Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels ist eine sechsstellige, weltweit gültige Nomenklatur. Diese stellt die Basis für die achtstellige Warennummer der EU dar. Die Änderung des HS 2007 zum HS 2012 ist in den Warenverzeichnissen seit 2012 umgesetzt. Änderungen der Warennummer/des Harmonisierten Systems betreffen alle Bereiche der Wareneinfuhr und der Warenausfuhr, wie z. B.
Weiterhin kann es international zu unterschiedlichen Auslegungen der Warennummer kommen, wenn einzelne Staaten noch HS 2007 anwenden, andere aber bereits HS 2012. Derzeit sind 139 Staaten Vertragsparteien des Harmonisierten Systems. Insgesamt wird das System von 179 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen angewendet. Die nächste Änderung findet zum Jahreswechsel 2016/2017 statt. Informationen zum Harmonisierten System 2012 finden Sie ebenfalls in der Servicespalte neben diesem Text.
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