Länder und Märkte
Messen
Messen im Ausland
Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft, der Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft (AUMA) hält Daten über 10.000 Messen und Ausstellungen vor, die weltweit jährlich durchgeführt werden. Wir geben Erstinformationen und beraten Sie als Mitgliedsunternehmen über Fördermöglichkeiten. Die Teilnahme an durch das Land geförderten Hessischen Gemeinschaftsständen auf ausgewählten Auslandsmessen bietet hessischen Unternehmen eine attraktive Plattform zur Geschäftsanbahnung.
Messeförderung des Bundes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert jährlich die Beteiligung von deutschen Unternehmen an ca. 200 Fachmessen im Ausland.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert jährlich die Beteiligung von deutschen Unternehmen an ca. 200 Fachmessen im Ausland.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von:
- Firmengemeinschaftsausstellungen
- Fachsymposien
- Sonderschauen
- Informationsständen
- Informationszentren
- Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft
Eine Übersicht der geförderten Messen kann in der AUMA-Messedatenbank unter „Messedaten weltweit“ abgerufen werden. Bitte markieren Sie hierzu oben links in der Maske den Punkt „Auslandsmesseprogramm“.
Hessische Auslandsmesseförderung
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung fördert Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 75 Mio. Euro, die an Auslandsmessen auf räumlich weit entfernt liegenden oder schwierigen Märkten teilnehmen. Organisiert werden jährlich mehrere Hessische Firmengemeinschaftsstände auf ausgewählten Auslandsmessen.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung fördert Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 75 Mio. Euro, die an Auslandsmessen auf räumlich weit entfernt liegenden oder schwierigen Märkten teilnehmen. Organisiert werden jährlich mehrere Hessische Firmengemeinschaftsstände auf ausgewählten Auslandsmessen.
Das aktuelle Messeprogramm mit detaillierten Angaben zu den einzelnen Beteiligungen schicken wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
Unabhängig von der Teilnahme an hessischen Firmengemeinschaftsständen bestehen in Hessen auch Möglichkeiten der Gruppen- und Einzelförderung von Messebeteiligungen außerhalb der EU und EFTA.
Einzel- und Gruppenförderung
Mindestens ebenso interessant sind für kleine und mittelständische Firmen in Hessen – das sind Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 75 Millionen Euro – die individuellen oder Gruppenbeteiligungen an internationalen Messen und Ausstellungen im Ausland außerhalb von EU und der Europäischen Freihandelszone EFTA. Die Sachkosten wie die Anmietung der Ausstellungsfläche, Kosten für den Messestand, der Rücktransport von Exponaten bis maximal 2 000 Euro, Versicherungen für den Messestand und die Exponate, der Anschluss und Verbrauch von Wasser, Gas und Strom sowie Dolmetscherkosten werden mit 50 Prozent bis zu einer Gesamthöhe von 4 000 Euro pro Unternehmen gefördert.
Mindestens ebenso interessant sind für kleine und mittelständische Firmen in Hessen – das sind Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 75 Millionen Euro – die individuellen oder Gruppenbeteiligungen an internationalen Messen und Ausstellungen im Ausland außerhalb von EU und der Europäischen Freihandelszone EFTA. Die Sachkosten wie die Anmietung der Ausstellungsfläche, Kosten für den Messestand, der Rücktransport von Exponaten bis maximal 2 000 Euro, Versicherungen für den Messestand und die Exponate, der Anschluss und Verbrauch von Wasser, Gas und Strom sowie Dolmetscherkosten werden mit 50 Prozent bis zu einer Gesamthöhe von 4 000 Euro pro Unternehmen gefördert.
Innerhalb der EU und der Europäischen Freihandelszone EFTA ist die Fördermöglichkeit auf 2 000 Euro beschränkt. Und: Es müssen sich mindestens drei hessische Unternehmen mit jeweils bis zu zehn Beschäftigten an dieser Messe beteiligen, weil die Haushaltsmittel für diesen Wirtschaftsraum vornehmlich Kleinbetrieben und dem Handwerk zugutekommen sollen. Außerhalb von EU und EFTA ist die Förderung der Beteiligung eines einzelnen Unternehmens möglich.
Ganz gleich, ob ein Unternehmen eine Einzel- oder Gruppenförderung wünscht: Die Förderrichtlinie des Landes Hessen sieht vor, dass die lokale hessische IHK die Fördermittel mindestens einen Monat vor Messebeginn beantragen muss und das Unternehmen sich erst nach Bewilligung der Mittel zur Messe anmeldet.