Was müssen Unternehmen tun?
Brexit
Am 31. Januar 2020 ist Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten. Durch die vereinbarte Übergangsphase – voraussichtlich bis Ende 2020 – bleibt der Austritt im ersten Schritt ohne sichtbare Folgen für deutsche Unternehmen. Spannend werden die Verhandlungen während der Übergangsphase. Hier wird sich zeigen, wie die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich – zum Beispiel in Bezug auf ein Freihandelsabkommen – sein werden.
Die IHK rät den Unternehmen, sich weiterhin auf einen ungeordneten Autstritt vorzubereiten. Einige Konsequenzen sind Zollkontrollen, auch an der Grenze zwischen Nordirland und Irland, sowie Einfuhrzölle basierend auf dem WTO-Status. Es sollte mit erheblich mehr bürokratischen und Zeitaufwand gerechnet werden. Es ist ebenso empfehlenswert, dass Unternehmen die noch bleibende Zeit gut nutzen, um sich auf die neuen Bedingungen einzustellen, insbesondere bezüglich Warenverkehr, Verträge, Lieferketten, Präferenznachweisen und Anzeigepflichten.
Um den Unternehmen eine Hilfestellung zu geben, hat die IHK-Organisation ein Online-Tool entwickelt, welches anhand von 18 Themenfeldern Orientierung bietet, wie sie sich auf den Brexit vorbereiten können, siehe nebenstehenden Link. Wenn aus den unterschiedlichen Themenbereichen diejenigen angeklickt werden, die für den Anwender interessant sind, wird anschließend eine zusammenfassende PDF generiert. Zudem gibt es die Möglichkeit für ergänzende Notizen.