IHK-Bescheinigungen - Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsdokumente

Ursprungsnachweise

Das in Ursprungszeugnissen und anderen Export-Papieren (zum Beispiel Handelsrechnungen) angegebene Ursprungsland muss anhand von Nachweisen belegt werden, wenn die versandten Waren nicht im eigenen Betrieb hergestellt wurden.

Korrekte Ursprungsnachweise, die von der IHK anerkannt werden dürfen, können sein:
  • Ursprungszeugnisse aus allen Ländern
  • Ursprungszeugnisse Form A, Rechnungserklärung aus Entwicklungsländer
    Rechnungserklärung*: The exporter of the products covered by this document declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ... (Land) preferential origin
    according to the rules of origin of the Generalized System of Preferences of the European Community. Datum, Name des Unterzeichners, Unterschrift
  • Lieferantenerklärungen nach EG-Verordnung Nr. 1207/2001 bzw. nach dem Durchführungsrechtsakt zum Unionszollkodex/Annex 22-16 – IA
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Formblatt EUR. 2, Rechnungserklärung aus Präferenzländern
    Rechnungserklärung*: Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ... (Land)-
    Ursprungswaren sind. Datum, Name des Unterzeichners, Unterschrift
  • Warenverkehrsbescheinigung A.TR. nur aus Türkei gilt nur als Ursprungsnachweis, wenn das Ursprungsland ausdrücklich von den türkischen Behörden in der A.TR. bestätigt wurde
* Übersetzungen in der Sprache des Exportlandes liegen der IHK vor.

Bezüglich der Länder, in denen Form A, EUR und Rechnungserklärungserklärungen berät Sie Ihre IHK Limburg.